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Adexa-Info
Mindestlohn, Mitbestimmung, Mobbing-Report
Was die Ampelkoalition plant
Betriebliche Mitbestimmung stärken
Auch wenn bisher nur wenige Apotheken über einen Betriebsrat verfügen, so ist es doch prinzipiell zu begrüßen, wenn die Arbeit von Betriebsräten gestärkt und vereinfacht wird. Hier geht es unter anderem um ein Pilotprojekt für digitale Betriebsratswahlen und um ein digitales Zutrittsrecht für Gewerkschaften. Außerdem soll die Behinderung von Betriebsratsarbeit zum Offizialdelikt werden, sodass die Staatsanwaltschaft dieses nicht nur auf Antrag, sondern von Amts wegen verfolgen kann.
Künftig könnte es also für die Teams größerer Filialverbünde einfacher werden, sich über einen Betriebsrat zu organisieren. Das ist zunächst auch gar kein konfrontativer Akt, sondern die Wahrnehmung eines guten Rechtes, das für beide Seiten in der Praxis durchaus zu Erleichterungen führen kann.
Mindestlohn
Zwar war von der Mindestlohnkommission für 2022 eine zweistufige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,82 Euro am 1. Januar 2022 und auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 vorgesehen. Doch bliebe man damit weiter deutlich hinter den geforderten zwölf Euro brutto zurück. Für ein Land mit einem so großen Niedriglohnbereich wie Deutschland besteht hier Nachholbedarf. Die Gefahr, dass dadurch Arbeitsplätze verloren gehen, sehen Experten nach den Erfahrungen mit der Einführung des Mindestlohns kaum.
Das bewertet übrigens auch die Europäische Union (EU) so. Sie will in einer neuen Richtlinie festlegen, dass die Mindestlöhne europaweit nicht weniger als 60 Prozent des nationalen mittleren Netto-Haushaltseinkommens betragen. Diese 60 Prozent sind als Armutsrisikogrenze definiert. Außerdem sollen Länder mit einer geringen Verbreitung von Tarifverträgen Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Tarifbindung zu verbessern. EU-Parlament und eine große Mehrheit der zuständigen Arbeitsminister haben kürzlich bereits einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren zugestimmt.
Tarifbindung
Eine Stärkung der Tarifbindung gehört auch zu den Plänen der neuen Regierung. Ein Ziel ist dabei, die Gehälter in Ost- und Westdeutschland weiter anzugleichen. Dem Bund als öffentlichem Auftraggeber kommt eine Vorreiterrolle zu. Auftragnehmer sollen künftig nachweisen, dass sie sich an einen innerhalb der Branche repräsentativen Tarifvertrag halten.
Gliedern Eigentümer einen Betriebsteil aus, soll der geltende Tarifvertrag in dem neuen Betrieb weiter gelten.
Mini- und Midijobs
Auch die Pläne für den Minijob stehen im Zusammenhang mit dem geplanten höheren Mindestlohn: Die Minijob-Grenze soll auf 520 Euro erhöht werden, was einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden bei zwölf Euro pro Stunde entspricht. Beim Midijob soll die Grenze auf 1600 Euro angehoben werden. Außerdem soll stärker kontrolliert werden, ob arbeitsrechtliche Grundsätze eingehalten werden.
Ob sich diese Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung mit dem gleichzeitigen Ziel vereinbaren lässt, Frauen aus der „Teilzeitfalle“ zu befreien, ist allerdings fraglich.
Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden steht nicht grundsätzlich zur Disposition; allerdings sollen sich Tarifpartner für die tägliche Höchstarbeitszeit auf abweichende Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen einigen können.
Gesundheitsschutz im Betrieb
Arbeitsschutz und ein funktionierendes betriebliches Gesundheitsmanagement sind mit Blick auf den demografisch bedingten Fachkräftemangel wichtig. Aber gerade kleinere Betriebe sind mitunter überfordert – sie sollen künftig mehr Unterstützung bekommen. Außerdem plant die Regierung einen Mobbing-Report und will das betriebliche Eingliederungsmanagement stärken. |
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