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Gesundheitspolitik
BMG will Kassenabschlag erhöhen
Nicht konsentierter Entwurf für GKV-Spargesetz: 2 Euro statt 1,77 Euro für zwei Jahre
Am letzten Dienstagnachmittag wurde ein Referentenentwurf für ein „GKV-Finanzstabilisierungsgesetz“ bekannt. Datiert ist dieser bereits auf den 4. März – und das Kanzleramt hat ihn offenbar erst einmal kassiert. Grund dürften vor allem die vorgesehenen Steuerzuschüsse sein. Auch mit den Regierungsfraktionen ist der Entwurf mit seinen diversen Sparmaßnahmen nicht abgestimmt. Dennoch zeigt er auf, in welche Richtung das BMG denkt – und was Apotheken möglicherweise zu erwarten haben.
Der Entwurf beschreibt zunächst die schwierige Lage der GKV. Im laufenden Jahr erhält sie bereits einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 14 Mrd. Euro. Ohne zusätzliche Maßnahmen, so heißt es, würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2023 von derzeit 1,3 Prozent um einen Prozentpunkt steigen. Anschließend würden aufgrund der Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben jedes Jahr weitere 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte dazukommen – rund 16 Milliarden Euro entsprechen einem Beitragssatzpunkt.
Die Lösung soll ein auf verschiedene Schultern verteiltes Maßnahmenpaket sein. U. a. soll der Bundeszuschuss 2023 nochmals um 5 Mrd. Euro auf dann 19,5 Mrd. Euro steigen. Aber auch bei den Arzneimittelausgaben will Minister Karl Lauterbach ansetzen. Einige der Pläne finden sich bereits im Koalitionsvertrag der Ampel und überraschen daher nicht. Anders sieht es aus bei dem, was den Apotheken bevorstehen könnte.
So soll der Apothekenabschlag für die Dauer von zwei Jahren auf 2 Euro erhöht werden. Das soll Einsparungen in Höhe von rund 170 Mio. Euro einbringen. 2015 wurde dieser Abschlag der Apotheken an die Krankenkassen auf 1,77 Euro pro Rx-Fertigarzneimittelpackung gesetzlich fixiert. Seit 2017 gilt er auch für Zubereitungen, für die es die Fixpauschale von 8,35 Euro gibt. Zuvor war der Abschlag immer wieder Gegenstand zäher Verhandlungen von Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband. Und 2011 wurde er im Rahmen des AMNOG schon einmal für zwei Jahre erhöht, um für Einsparungen zu sorgen – vielen Apothekern dürfte dies noch schmerzlich in Erinnerung sein.
Laut Entwurf plant die Bundesregierung überdies, in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren den Umsatzsteuersatz für Arzneimittel ab dem Jahr 2023 auf 7 Prozent zu senken. Was erst einmal gut klingen mag, wäre letztlich allerdings auch eine Belastung für die Apotheken (s. S. 3).
Wie weit Lauterbach mit diesen Ansätzen kommt, muss sich nun zeigen. Die Diskussion in den Regierungsfraktionen kann beginnen. |
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