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Gesundheitspolitik
Es kann weiter getestet werden
Verlängerung der Testverordnung bis Ende Mai / BMG setzt auf den Sommer
Noch lässt das Infektionsgeschehen die Abkehr von den Tests nicht zu – doch im Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht man davon aus, „dass der erwartbare saisonale Effekt in der warmen Jahreszeit voraussichtlich zu einer Verringerung der Virusübertragung führen wird“. So steht es im Verordnungsentwurf zur Änderung der Testverordnung. Ab Juni soll daher Schluss sein mit den Tests auf Staatskosten. Zur weiteren Begründung erklärt das BMG, Daten aus dem In- und Ausland legten nahe, dass Infektionen mit der Omikron-Variante mit einer geringeren Krankheitsschwere verbunden seien. Eine längere Kostenübernahme durch den Bund und damit den Steuerzahler sei daher nicht länger angezeigt.
Gelten soll die neue Verordnung dennoch bis Ende Oktober 2022 – aber nur, um die Dokumentation und Vergütung einschließlich der Abrechnung abwickeln zu können.
ABDA begrüßt Planungssicherheit – und will mehr
Die ABDA begrüßt die Verlängerung in ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf. Sie sei „angesichts des nach wie vor andauernden Infektionsgeschehens inhaltlich dringend erforderlich“ und trage zudem zur Planungssicherheit der testenden Leistungserbringer bei. Auch die bis 31. Oktober 2022 vorgesehene Geltungsdauer dürfte eine rechtzeitige Abrechnung der bis Ende Mai 2022 erbrachten Leistungen (einschließlich der Erstellung von Genesenenzertifikaten) ermöglichen – sie sollte keinesfalls kürzer ausfallen, so die ABDA.
Die Standesorganisation nutzt die Stellungnahme auch, um einen dringenden Wunsch zum Ausdruck zu bringen: Aus ihrer Sicht sollte der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber bereits in den kommenden Wochen „ein sachgerechtes und schlüssiges Gesamtkonzept für Tests, Impfungen und Zertifikate“ entwickeln. Dabei sollte mit allen Beteiligten abgestimmt werden, welche rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen ab Juni 2022 gelten sollen – die ABDA will sich an einem solchen Konzept auch gerne konstruktiv beteiligen. „Unseres Erachtens wird das gleichzeitige Auslaufen sowohl der Coronavirus-Impfverordnung als auch der Coronavirus-Testverordnung zum 31. Mai 2022 selbst für den hypothetischen Fall nicht sachgerecht sein, dass sich bis dahin das Infektionsgeschehen spürbar beruhigen sollte.“
Die ABDA betont abschließend, dass die Apotheken weiterhin bereit seien, ihre bewährten Leistungen anzubieten. Sie benötigten dafür aber auch eine verlässliche wirtschaftliche Grundlage.
Es ist damit zu rechnen, dass die Verordnung zeitnah im Bundesanzeiger verkündet und rechtzeitig in Kraft treten wird. |
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