Wirtschaft

Elektronisch statt Papier?

Die wenigsten Softwarehäuser bieten elektronische Kassenbons an

jb | Seit 2020 gilt in Deutschland die Belegausgabeverpflichtung, allgemein Bonpflicht genannt. Jeder Abschluss über ein elektronisches Kassensystem erfordert einen Bon. Allerdings muss der nicht zwingend ausgedruckt werden, ein elektronischer Bon ist ebenso zulässig. Zumindest theoretisch. Denn die meisten Apothekensoftwaresysteme sind nicht in der Lage, den Kassenbon elektronisch zu erstellen.

Im Onlinehandel ist schon gang und gäbe, dass die Rechnung nicht mehr beiliegt, sondern per E-Mail versandt wird. Im stationären Handel hat sich das nicht durchgesetzt. Mit ein Grund dürften neben dem Datenschutz fehlende Standards sein. Weder die App von jedem Einzelhändler auf dem Handy zu haben noch bei jedem Einkauf eine E-Mail-Adresse anzugeben, dürfte sich am Markt durchsetzen. Am praktikabelsten erscheint die Übertragung via QR-Code, den die Kunden von einem Display abscannen, oder mittels NFC, also der Technologie, die auch beim kontaktlosen Bezahlen zum Einsatz kommt. Doch inwieweit sind die gängigen Kassensysteme in der Lage, elektronische Bons zu erstellen? Die DAZ hat sich bei den „big Four“ der Apothekenbranche – Noventi, CGM Lauer, Pharmatechnik und ADG – umgehört.

ADG bietet zum aktuellen Zeitpunkt die Möglichkeit, elektro­nische Kassenbons einzusetzen, nicht an, erklärt ein Sprecher auf Nachfrage. „Im Sinne der Nach­haltigkeit sowie im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Warenwirtschaft ist die Umsetzung elektronischer Kassenbons in Zukunft durchaus möglich. Gleichzeitig beziehen wir bei der permanenten Prozessoptimierung unserer Systeme, die stets Arbeitserleichterung und Zeitgewinnung für unsere Apothekenkunden im Fokus hat, immer auch den Nutzen für die Endkunden der Apotheke ein“, heißt es von ADG.

Auch bei CGM-Lauer ist der elektronische Kassenbon derzeit noch nicht umgesetzt. Er sei aber als Ausbaustufe eingeplant, erklärt eine Sprecherin.

Bei Noventi wird laut Aussage einer Sprecherin bereits an der Einführung des digitalen Kassenbons gearbeitet, „um den AVS-Kunden eine umweltfreundliche und erfolgreiche Alternativlösung für den herkömmlichen Kassenbon an die Hand zu geben“.

Nur Pharmatechnik bietet Apotheken aktuell die Möglichkeit, elektronische Bons zu erstellen, und das bereits seit 2020. Die Patienten benötigen dazu die App „MeineApo­theke“, auf die der digitale Beleg dann direkt gesendet wird. Die Kunden nutzten diesen Service immer mehr, erklärt eine Sprecherin.

Lösungen von Drittanbietern

Dass die eigenen Softwarehäuser noch nicht so weit sind, muss Apotheken allerdings nicht davon abhalten, auf elektronische Bons umzustellen. Es gibt zahlreiche Drittanbieter, deren Systeme laut eigener Aussage theoretisch mit jedem Kassensystem kompatibel sind.

Allerdings müsse für jedes System vorab eine Evaluierung geschehen, um zu definieren, welcher Art von Integration es für das jeweilige Kassensystem bedürfe, erklärt die Firma Smartbon auf Nach­frage. Laut Smartbon gibt es im Wesentlichen drei Wege:

1. eine Komplett-Integration in die Apothekensoftware, die setzt aber die Programmierung an der Software voraus,

2. Software die auf dem System der Kasse mitläuft und als Drucker angesprochen wird,

3. ein Android Tablet, das als Kundendisplay agiert.

Die letzteren Varianten setzen ein Kundendisplay voraus – entweder direkt an der Kasse oder extern –, von dem dann ein QR-Code abgescannt werden kann.

Smartbon arbeitet bislang jedoch nicht mit Apotheken zusammen. Anders der Wettbewerber Greenbill, der laut eigener Aussage mit einer Apotheke ein Pilotprojekt durchführt. Man geht davon aus, mit den meisten Kassen­systemen kompatibel zu sein. Allerdings sei der Vertrieb ohne ein Softwarehaus, das Lust darauf habe, schwierig, heißt es auf Nachfrage.  |

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