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- AZ 14/2022
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Über den Schatten springen
Ab heute wird man in den Geschäften wieder viele Menschen ohne Maske sehen. Nachdem Bundesjustizminister Buschmann seinen Kabinettskollegen Lauterbach davon überzeugen konnte, dass aus juristischer Sicht nur noch wenige Corona-Maßnahmen bundesweit möglich sind, wurde die Maskenpflicht auf Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheime etc. beschränkt. Apotheken und Lebensmittelgeschäfte zählen nicht dazu. Vulnerable Personen sind damit gezwungen, sich beim Einkaufen von Dingen des täglichen Bedarfs der Gefahr auszusetzen, sich mit Corona zu infizieren. Davor können sie sich auch mit einer FFP2-Maske nur unzureichend schützen, denn Masken in Innenräumen nützen bekanntlich am besten, wenn alle sie tragen.
In Anbetracht hoher Inzidenzen und vieler Todesfälle fleht Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Bundesländer förmlich an, sich zum Hotspot zu erklären, um damit weiterhin verschärfte Corona-Maßnahmen treffen zu können. Doch außer Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg ist bislang niemand dieser Aufforderung gefolgt. Offenbar sind die Länder verärgert darüber, dass die Bundesregierung ihre Forderung nach einer Verlängerung der Schutzmaßnahmen ignoriert hat.
Das ist zwar gut nachvollziehbar, aber dennoch sollten sie – gerade angesichts der nun geplanten Lockerungen bei Isolation und Quarantäne – über ihren Schatten springen und doch noch die Hotspot-Regelung anwenden. Auch wenn vermutlich dagegen geklagt wird – niemand weiß, wie die Richter entscheiden. Und es ist zumindest den Versuch wert, auf diesem Weg viele Menschen vor Krankheit und Tod zu bewahren.
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