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Gesundheitspolitik
Corona-Arbeitsschutz läuft aus
„Es besteht angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen derzeit kein Anlass, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern“, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin. Bis dahin seien alle Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung noch vollumfänglich anzuwenden. Gelockert wurden die Regeln bereits im März, seither musste der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob bestimmte Maßnahmen erforderlich sind.
Gegenüber der AZ erklärte ein Ministeriumssprecher: „Unabhängig davon kann der Arbeitgeber Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes aber auch auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz treffen, um damit einer möglichen Beeinträchtigung der Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit vorzubeugen. Dazu sind auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen auszuwählen und umzusetzen.“ |
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