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- AZ 28/2022
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Gesundheitspolitik
Blankoattest strafbar
Verwendung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses
Ein Mann hatte eine als „Ärztliches Attest“ überschriebene Bescheinigung aus dem Web heruntergeladen. Der ausstellende Arzt war bereits vermerkt, nur die eigenen Personalien mussten noch dazu. Dann wurde bestätigt, dass das Tragen eines Mundschutzes aus medizinischen Gründen nicht ratsam sei. Der Mann zeigte das Formular der Polizei vor, die ihn auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte. Das Landgericht Hannover verurteilte ihn deshalb im Dezember 2021 wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses nach § 279 StGB zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen. Das OLG hat nun in 2. Instanz bestätigt, dass die Verwendung eines solchen „Blankoattests“ strafbar sein kann. Dieses Formular habe den Anschein einer gültigen ärztlichen Bescheinigung gehabt. Das OLG hob das Urteil aus Hannover dennoch zunächst auf und wies das Verfahren an das Landgericht zurück. Dieses muss prüfen, ob das Formular mit einer (eingescannten) Unterschrift des Arztes versehen war. Anderenfalls läge kein Gesundheitszeugnis vor. Auch die Strafzumessung soll das Landgericht näher begründen. |
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