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Gesundheitspolitik
Dienstleistungen: KV Hessen legt nach
Offener Brief an Gesundheitsminister Lauterbach fordert Aus oder Qualitätssicherung
Konkret richtet sich die Kritik gegen die erweiterte Medikationsberatung bei Polypharmazie sowie die pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie und von Organtransplantierten. Aus Sicht der KVH gehe von diesen Leistungen eine „evidente Patientengefährdung“ aus. Man führe mit ihnen ein „Zweitmeinungsverfahren ein, für das jegliche Evidenz“ fehle.
Aus der ärztlichen Praxis sei bekannt, dass nach einer „sogenannten ‚Beratung‘“ durch die Apotheke Patienten teilweise lebenswichtige Medikamente nicht mehr wie verordnet eingenommen oder gar abgesetzt hätten.
Zur Polypharmazie würde der Patient bereits in den Arztpraxen ausführlich beraten, so die KVH weiter. Es steckten hinter den Überlegungen zu einer Polymedikation „oft auch so viele Dinge, dass wir diese leider nicht allen unseren Patienten wirklich vollständig erklären können. Dinge, von denen gerade die Pharmazeuten in der Regel kaum oder keine Kenntnis haben.“ Nachdem ausgeführt wird, welche Ausbildung Ärzte benötigen, um verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen zu können, wird die pharmazeutische Expertise im Gegensatz dazu auf „rudimentäre im Studium vermittelte Krankheitslehre, gepaart mit einer Online-Fortbildung“ reduziert. Die Dienstleistungen seien daher zu stoppen, denn Patientenschutz müsse vor „Profitinteressen von Pharmazeuten“ gehen.
Es wird betont, dass nahezu alle der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen geeignet seien, „das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten massiv zu beschädigen und die Compliance, die Therapietreue bei der Einnahme von Arzneimitteln, zu gefährden“.
Dienstleistungen nur nach Prüfung durch Ärztekammer
Sollte Lauterbach die Apotheker dennoch für qualifiziert genug für die pharmazeutischen Dienstleistungen halten, so seien laut KVH Qualitätssicherungsrichtlinien zwischen den Apothekerverbänden, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband notwendig. Man empfehle, dass die Qualifikation für die Medikationsberatungen „nur nach einem Curriculum und einer Prüfung vor einer entsprechenden Kommission einer Landesärztekammer zu erlangen“ sei.
Außerdem dürfe nicht „hinter dem Rücken der behandelnden Ärzte“ beraten werden. Deshalb müsse die Information der behandelnden Ärzte sichergestellt werden und eine entsprechende Einwilligung des Patienten sollte Voraussetzung für jede pharmazeutische Dienstleistung sein. Der Apotheker solle den Arzt über die Beratung „unverzüglich, standardisiert und unterbrechungsgesichert“ informieren.
Zudem solle eine ausführliche Dokumentation erfolgen. In einer Art Katalog nennt die KVH weitere Bedingungen, die alle erfüllt werden müssten, damit „jemand eine Abrechnungsgenehmigung für solche Leistungen erhalten und eine Vergütung erfolgen darf“.
Letztlich würde sich die KVH „aber freuen und es begrüßen“, wenn Herr Lauterbach „das alles“ „unverzüglich mit einer gesetzgeberischen Maßnahme beenden“ würde. |
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