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- AZ 29/2022
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Gesundheitspolitik
„Nicht nachvollziehbar“
ABDA-Stellungnahme zum Entwurf für GKV-Spargesetz
Zur Verbändeanhörung, die am vergangenen Mittwoch im Bundesgesundheitsministerium durchgeführt wurde, hat auch die ABDA eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt. Darin stellt sie nochmals klar, was die vorgesehene zweijährige Erhöhung des Kassenabschlags auf 2 Euro je Rx-Packung für die Apotheken bedeuten würde: Sie würden in den beiden Jahren mit jeweils etwa 120 Mio. Euro belastet. Für eine durchschnittliche Apotheke seien dies rund 6500 Euro pro Jahr. „Da es keine Möglichkeiten gibt, diese Belastung durch Änderungen des Geschäftsablaufs zu verringern, führt sie ungeschmälert zu einer entsprechenden Absenkung von Rohertrag und Vorsteuergewinn.“ Die ABDA betont zudem, dass Apotheken in den vergangenen Jahren keinesfalls als Kostentreiber aufgefallen seien. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben sei sogar in den vergangenen 20 Jahren von 3,0 auf 1,9 Prozent gesunken.
Zu berücksichtigen sei zudem, dass das Fixhonorar der Apotheken letztmalig zum 1. Januar 2013 angepasst wurde. Anders als in anderen Versorgungsbereichen, blieben die Entwicklung des Preisniveaus oder der Lohnsumme außen vor.
Hinzu komme, dass sich der Kostendruck auf die Apotheken massiv verschärfe, etwa durch die Erhöhung des Mindestlohns. Auch angesichts des Mangels an qualifiziertem Personal stiegen die Lohnkosten. Weiterhin führt die ABDA sich verschlechternde Einkaufskonditionen insbesondere beim Großhandel an. Auch „diverse gesetzgeberische Maßnahmen“ verlangten den Apotheken immer stärkere bürokratische oder allgemein nicht unmittelbar der Versorgung dienende Aktivitäten ab, die mit steigenden Kosten einhergingen.
Diese Belastungen hätten sich auch schon in den vergangenen beiden Jahren gezeigt, hätten aber noch durch Sondererlöse in der Pandemie kompensiert werden können. Dies sei nun vorbei. Kämen die Belastungen wie vorgesehen, bestehe die Gefahr, dass die Zahl der Betriebsstätten noch schneller als bisher abnehme, warnt die ABDA. |
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