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- AZ 33-34/2022
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Gesundheitspolitik
Aufschub für T- und BtM-Rezepte
ks | Der E-Rezept-Zeitplan, wie er im Sozialgesetzbuch V vorgesehen war, konnte in diesem Jahr bekanntlich nicht gehalten werden. Das Bundesgesundheitsministerium plant nun auch den Starttermin für elektronische BtM- und T-Rezepte sowie Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu verschieben – und zwar direkt im einschlägigen § 360 SGB V. Dort steht derzeit noch, dass Ärzte diese speziellen Arzneimittel sowie DiGA ab dem 1. Januar 2023 elektronisch verordnen müssen (außer, dies ist aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich). Laut dem Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – das sich als „Omnibus“ für so einige Digitalisierung-Nachbesserungen entpuppt – soll die Pflicht nun erst zum 1. Juli 2024 kommen. Die Terminanpassung werde „erforderlich, weil die Umsetzung des elektronischen Rezeptes durch die Primärsystemhersteller langsamer verläuft als ursprünglich geplant“, heißt es in der Begründung. Für die Apotheken bleibt es hingegen dabei, dass sie ab 1. Januar 2023 für elektronische BtM- und T-Rezepte bereit sein müssen. |
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