Gesundheitspolitik

Droht ein Mangel an Kartenlesegeräten?

In Österreich musste die Einführung des E-Rezepts deshalb verschoben werden

jb | Im Nachbarland Österreich leidet die Einführung des E-Rezepts derzeit darunter, dass zu wenige Kartenlesegeräte verfügbar sind. Kann das auch in Deutsch­land ein Problem werden?

Demnächst soll es möglich sein, E-Rezepte auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abzurufen. Die endgültige Spezifikation soll noch im August veröffentlicht werden, dann müssen die Softwarehäuser die neue Funktion umsetzen. Möchte dann künftig ein Patient sein E-Rezept per eGK abrufen, wird seine Karte per E-Health-Kartenterminal, in dem auch die SMC-B steckt und ggf. der Heilberufsausweis, eingelesen. Doch offensichtlich gibt es Bedenken, dass diese Kartenterminals zum Nadelöhr beim Abruf der E-Rezepte per eGK werden könnten. Das war kürzlich im „Handelsblatt“-Fachdienst „Inside“ zu lesen.

In Österreich ist dies nämlich aktuell der Fall. Dort sollte eigentlich zum 1. Juli die bisherige elektronische Übermittlung von Rezepten im Rahmen der E-Medikation, die über die Elektronische Gesundheitsakte läuft, enden und nur noch das neue E-Rezept gelten. Doch diese Frist wurde vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Der Grund dafür ist, dass in den Apotheken noch rund 5000 Kartenlesegeräte fehlen. Laut der einzig möglichen Lieferfirma könnten diese frühestens ab Ende September ausgeliefert werden und stünden erst gegen Jahresende flächendeckend zur Verfügung. Hunderte Apotheken verfügten aktuell nur über ein einziges Kartenlesegerät, heißt es.

Wie viele Geräte tatsächlich in deutschen Apotheken stehen, lässt sich schwer ausmachen. Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) erklärt auf Nachfrage, dass über 65.000 Kartenlesegeräte refinanziert wurden. Die TI-Vereinbarung sehe ein pauschalisiertes Verfahren vor, das sich ausschließlich nach der Anzahl der zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebenen Rx-Packungen richte, heißt es weiter. Seitens des NNF könne man deshalb keine Aussagen treffen, wie viele Kartenlesegeräte sich in welcher Apotheke befinden, weil diese dafür keinen spezifischen Antrag stellen müssen.

Zum Hintergrund: Alle Apotheken bekommen auf Antrag im Rahmen des Erstausstattungs-Bundles zwei stationäre Kartenterminals refinanziert. Die Erstattung zusätzlicher Kartenterminals richtet sich nach der Menge der zulasten der GKV abgegebenen Rx-Packungen. Sie muss nur gesondert beantragt werden, wenn über 79.999 Packung abgegeben werden. Ob die Geräte tatsächlich angeschafft wurden, spielt keine Rolle.

In der Regel zwei Geräte im Erstausstattungspaket

Somit kann die Zahl der erstatteten Geräte von den tatsächlich vorhandenen abweichen. Zudem kann es natürlich sein, dass noch nicht alle Apotheken die Erstattung beantragt haben. Es könnten daher auch mehr Kartenleser in den Apotheken stehen als refinanziert wurden. In Deutschland dürften anders als in Österreich die meisten Apotheken aber zumindest zwei Geräte haben, denn die TI-Erstausstattungspakete der Softwarehäuser enthielten im Regelfall zwei stationäre E-Health-Kartenterminals. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.