Gesundheitspolitik

E-Rezept: Westfalen-Lippe startet am 1. September

KVWL: Die Einlösung des E-Rezepts mit der elektronischen Gesundheitskarte ist unverhandelbar

cha | Nachdem die Kassenärzt­liche Vereinigung Schleswig-Holstein kurzfristig ihre Teilnahme am Roll-out des E-Rezepts abgesagt hat (s. DAZ 2022, Nr. 34, S. 9), bleibt Westfalen-Lippe nun die einzige Region, in der es ab 1. September an den Start geht. Dabei setzt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vor allem darauf, dass schon bald eine Einlösung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) möglich ist.

„Wir respektieren natürlich die Entscheidung unserer Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein, allerdings werden wir vorerst nicht aus dem Projekt aussteigen“, teilt KVWL-Vorstand Thomas Müller mit. „Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens besser ist, auf dem Fahrersitz zu sitzen und den Kurs mitzubestimmen – damit wir möglichst unfallfrei durch diese Entwicklung kommen.“ Zum Start der Roll-out-Phase am 1. September seien in Westfalen-Lippe rund 250 Praxen dabei, im Anschluss daran soll die Anzahl der Teilnehmer sukzessive gesteigert werden.

© Kai Felmy

Dabei sei unverhandelbar, so Müller weiter, dass es für ein digitales Angebot wie das E-Rezept nur eine digitale Lösung zur Übertragung geben könne. „Den Weg dafür haben wir mit dem Einsatz der elektro­nischen Gesundheitskarte bereits aufgezeigt.“ Die KVWL hat dazu konkrete Forderungen: „Wir erwarten von der Gematik, dem Bundesgesundheitsministerium und den Apothekenverwaltungssystem-Herstellern, dass das E-Rezept spätestens in drei Monaten mit der eGK übertragen und eingelöst werden kann. Das ist die Grund­voraussetzung für eine erfolgreiche Einführung des E-Rezepts und nicht verhandelbar.“ Bis es so weit ist, läuft die Übermittlung entweder über die E-Rezept-App der Gematik oder über einen Papierausdruck.

Gesellschafter der Gematik klären weiteres Vorgehen

Abzuwarten bleibt, wie es weitergeht. Denn die Gematik hat als Voraussetzung für den Roll-out des E-Rezepts in weiteren Regionen als Erfolgskriterium für Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe u. a. festgelegt, dass in jeweils beiden Gebieten 25 Prozent aller Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel als E-Rezepte ausgestellt werden müssen. Doch was nun, da Schleswig-Holstein wegfällt?

Auf Anfrage der AZ antwortete die Pressestelle der Gematik, dass die in der Gesellschafterversammlung festgelegten Erfolgskriterien weiter­hin gültig seien. „Das weitere Vorgehen wird mit den Gesellschaftern der Gematik geklärt“, heißt es. Wann die entsprechenden Entscheidungen gefällt werden, teilte die Presse­stelle auf Nachfrage nicht mit. |

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