Gesundheitspolitik

Ampel-Koalitionäre verteidigen Spargesetz

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz im Bundestag

ks | Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist im Bundestag angekommen. Am vergangenen Freitag debattierte das Parlament rund 70 Minuten über den Entwurf der Bundesregierung. Sollten Apotheker erhofft haben, bei den Abgeordneten der Ampelkoalition rege sich ernster Widerstand gegen das Sparpaket mitsamt seinem erhöhten Kassenabschlag, so wurden sie enttäuscht. Zwar sind nicht alle durchweg glücklich mit dem Vorhaben – doch letztlich schienen sich alle einig, dass man in der jetzigen Situation zusammenhalten und alle ihren Beitrag leisten müssten. Das große Versprechen lautete: Im nächsten Jahr folgen weitere Reformen, die an die Strukturen gehen und die Vereinbarungen des Koalitions­vertrages umsetzen, etwa die auskömmliche Finanzierung der Beiträge von Beziehern von Arbeits­losengeld II durch den Bund. Doch genau darauf wollen insbesondere die Kritiker aus der Union und den Ländern nicht warten. Nun befasst sich der Bundstagsgesundheitsausschuss mit dem Gesetzentwurf.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte im Bundestag, dass die jetzige Regierung ein „historisches“ Defizit geerbt habe. Dies sei aber keine Kritik – es hätten mit der Pandemie zuletzt andere Schwerpunkte im Vordergrund gestanden. Nun müsse man das Defizit gemeinsam und ohne Schuldzuweisungen beseitigen.

Dabei lasse er sich von drei Grundprinzipien leiten: Die erste sei, keine Leistungskürzungen vor­zunehmen. Zum zweiten müsse man erst an die Effizienzreserven. Was hiermit nicht möglich sei, müsse dann fair auf alle anderen verteilt werden: über Steuermittel und moderat erhöhte Beitragssätze, an denen auch die Arbeitgeber beteiligt sind.

Als Beispiel für vorhandene Effizienzreserven, die „in keinem Fall die Versorgung verschlechtern“, ging Lauterbach nicht auf seine Sparpläne bei Apotheken ein. Er verwies aber u. a. auf Wett­bewerbsverzerrungen, die es bei den Krankenkassen gebe: Einige hätten sehr hohe Rücklagen, andere nicht. Diese Rücklagen müssten erst einmal der Versorgung zu­geführt werden. Mache man das nicht, nutzten das einige Kassen z. B. dazu, die Altersrückstellungen für ihre Vorstände massiv aufzustocken. Es gebe Kassen, da verdiene der Vorstand deutlich mehr als der Bundeskanzler, so Lauterbach. „Darüber muss nachgedacht werden.“

Was den Arzneimittelsektor betrifft, sprach der Minister nur die Industrie an: Deutschland sei ohnehin schon der innovationsfreundlichste Markt in Europa – da sei es nur fair, die freie Preisbildung für neue Arzneimittel von zwölf auf sechs Monate zu kürzen. Lauterbach verwies hier auf den massiven Lobbydruck. Doch diesem werde man „bei unberechtigten Angriffen“ standhalten.

Lauterbach sagte zudem: „Nach der Reform ist vor der Reform.“ Klar sei, dass eine langfristige Strukturreform folgen müsse. Es werde eine Dynamisierung des Bundes­zuschusses und auskömmliche Beiträge für ALG II-Empfänger geben.

Im Bundestag kam zudem der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) zu Wort. Er ließ kein gutes Haar am Spar­gesetz – es sei ein „Versorgungsdestabilisierungsgesetz“. Auch er wisse, dass jetzt Zusammenhalt gefragt sei. Doch die Regierung setze die falschen Schwerpunkte.

Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, erklärte immerhin: „Dieses Gesetz macht mir auch keine Freude“. Ihm gefalle es nicht, Zusatzbeiträge zu erheben und zu Leistungserbringern zu gehen, um ihnen zu sagen, dass man trotz ihrer hochwertig erbrachten Leistungen Einsparungen vornehmen müsse. „Aber was ist die Alternative?“ Auch Ullmann versicherte: Es handele sich nur um einen ersten Schritt, nicht den letzten. Klar sei, dass das Gesundheitssystem „menschlicher, digitaler, ambulanter, vernetzter, bedarfsgerechter und innovativer“ werden müsse – und für Leistungserbringer auskömmlich finanziert.  |

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