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Gesundheitspolitik
Bankrottvorwürfe gegen Peter S.
Neue Ermittlungen gegen früheren Zyto-Apotheker und seine Mutter
Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, wird gegen Peter S. wegen des Verdachts des Bankrotts, gegen Doris S. wegen möglicher Schuldnerbegünstigung ermittelt. Bei einer Verurteilung wegen der neuen Verdachtsmomente könnte Peter S. noch länger in Haft bleiben: Wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens beiseiteschafft oder verheimlicht, kann mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Ebensolche Strafen drohen der Mutter, wenn sie in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit ihres Sohns Bestandteile seines Vermögens – mit seiner Einwilligung oder zu seinen Gunsten – beiseitegeschafft oder verheimlicht hat. Wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, ist noch offen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Nach der Verhaftung von Peter S. im November 2016 hatte die Familie verschiedene Vermögensgegenstände übertragen – so die Apotheke, die die Mutter anschließend zunächst wieder betrieb. Im Insolvenzverfahren hatte Doris S. Forderungen von mehr als 20 Mio. Euro gegen ihren Sohn angemeldet.
Der frühere, inzwischen verstorbene Insolvenzverwalter Klaus Siemon hatte gegen Doris S. geklagt, um Vermögensübertragungen rückgängig zu machen. Sie hatte nach der Verhaftung ihres Sohns mehrere Vollstreckungsbescheide gegen ihn erwirkt – „ohne jeden Widerstand“, wie es in der Klageschrift heißt. So war Peter S. laut Siemon schon im Dezember 2016 zahlungsunfähig. Mutter und Sohn hätten „offensichtlich kollusiv zusammengewirkt“. |
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