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Gesundheitspolitik
PCR-Priorisierung kommt
BMG will Testverordnung ändern
Ein am 18. Januar vom BMG vorgelegter Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung soll dafür sorgen, dass Labore künftig die PCR-Tests von Beschäftigten, die Kontakt mit besonders vulnerablen Personengruppen haben, priorisieren. So soll es in der Testverordnung künftig heißen: „Medizinische Labore sind verpflichtet, entnommenes Probenmaterial von Beschäftigten in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe vorrangig zu untersuchen.“
Diese Beschäftigten müssen sich nämlich obligatorisch mit einem PCR-Test „freitesten“, wenn sie ihre Quarantäne nach einer Infektion bereits nach sieben Tagen beenden wollen (+ 48 Stunden Symptomfreiheit) – ein Schnelltest reicht bei ihnen nicht. Für sie ist es daher besonders wichtig, ein schnelles Ergebnis zu bekommen.
Dokumentation nötig
Relevant ist die geplante Neuerung auch für Apotheken, die Abstriche für in Laboren durchgeführte PCR-Tests nehmen: Denn diese sollen – als nach der Testverordnung berechtigte Leistungsbringer – verpflichtet werden, in dem für die Labordiagnostik zu verwendenden Vordruck zu dokumentieren, ob das Probenmaterial einem der zuvor genannten Beschäftigten zuzuordnen ist. Besagte Beschäftigte, die sich den Abstrich nehmen lassen, sollen wiederum dem Testpersonal darlegen müssen, dass sie in einer Klinik, einer stationären Pflegeeinrichtung, in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, in einem ambulanten Pflegedienst oder in einem Dienst der Eingliederungshilfe tätig sind. |
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