Gesundheitspolitik

PoC-PCR: Zuschlag ausgeschlossen

Lassen sich PoC-PCR-Tests auf Staatskosten wirtschaftlich erbringen?

cm | Die Vergütung für PoC-PCR-Tests, die Apotheken mit Test­geräten vor Ort durchführen, ist mit 30 Euro knapp bemessen. In vielen Fällen deckt sie kaum die Materialkosten ab. Könnte das drohende Minusgeschäft dadurch ausgeglichen werden, dass Kunden, die nach TestV einen Anspruch auf einen PCR-Test haben, von der Apotheke zusätzlich zur Kasse gebeten werden? Die Meinung der ABDA hierzu ist klar: Zusätzliche Kosten zu erheben, ist ausgeschlossen.
© Kai Felmy

Omikron schlägt zu: Die Infektionszahlen sind so hoch wie nie. Wegen der hohen Nachfrage nach PCR-Tests stoßen die Labore in vielen Regionen bereits an ihre Kapazitätsgrenzen. Eine Mög­lichkeit, die Situation zumindest ein wenig zu entzerren, hat das Bundesgesundheitsministerium kürzlich geschaffen: Mit einer Änderung der Coronavirus-Testverordnung machte es den Weg frei für vergütete PoC-PCR-Tests in den Apotheken. Doch bisher scheinen nur wenige Betriebe bereit zu sein, solche Tests auf Staatskosten anzubieten – denn die veranschlagten 30 Euro je Test decken in vielen Fällen kaum die Materialkosten ab, von der Anschaffung der Geräte ganz zu schweigen.

Welche Geschäftsmodelle sind also möglich, um PoC-PCR-Tests (konkret: Nukleinsäure-Amplifikations-Technik, NAT-Tests) wirtschaftlich anbieten zu können? Die AZ fragte bei der ABDA nach, ob Apotheken zum Beispiel Aufschläge von den zu testenden Personen verlangen dürfen. Die Einschätzung der Standesvertretung lautet: nein. „Sofern nach der Testverordnung (TestV) ein Anspruch auf Leistungen der Labordiagnostik mittels eines Nukleinsäurenachweises besteht, darf nur die Vergütung nach § 9 TestV abgerechnet werden“, erklärt ein ABDA-Sprecher auf Nachfrage. „Daneben ist eine Kostenerhebung beim Patienten ausgeschlossen.“ Darüber hinaus bestehe weiterhin die Möglichkeit, PCR-Tests, die außerhalb des Anwendungsbereichs der TestV geleistet werden, dem Patienten nach freier Preisbildung in Rechnung zu stellen. |

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