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Gesundheitspolitik
PoC-PCR: Zuschlag ausgeschlossen
Lassen sich PoC-PCR-Tests auf Staatskosten wirtschaftlich erbringen?
Omikron schlägt zu: Die Infektionszahlen sind so hoch wie nie. Wegen der hohen Nachfrage nach PCR-Tests stoßen die Labore in vielen Regionen bereits an ihre Kapazitätsgrenzen. Eine Möglichkeit, die Situation zumindest ein wenig zu entzerren, hat das Bundesgesundheitsministerium kürzlich geschaffen: Mit einer Änderung der Coronavirus-Testverordnung machte es den Weg frei für vergütete PoC-PCR-Tests in den Apotheken. Doch bisher scheinen nur wenige Betriebe bereit zu sein, solche Tests auf Staatskosten anzubieten – denn die veranschlagten 30 Euro je Test decken in vielen Fällen kaum die Materialkosten ab, von der Anschaffung der Geräte ganz zu schweigen.
Welche Geschäftsmodelle sind also möglich, um PoC-PCR-Tests (konkret: Nukleinsäure-Amplifikations-Technik, NAT-Tests) wirtschaftlich anbieten zu können? Die AZ fragte bei der ABDA nach, ob Apotheken zum Beispiel Aufschläge von den zu testenden Personen verlangen dürfen. Die Einschätzung der Standesvertretung lautet: nein. „Sofern nach der Testverordnung (TestV) ein Anspruch auf Leistungen der Labordiagnostik mittels eines Nukleinsäurenachweises besteht, darf nur die Vergütung nach § 9 TestV abgerechnet werden“, erklärt ein ABDA-Sprecher auf Nachfrage. „Daneben ist eine Kostenerhebung beim Patienten ausgeschlossen.“ Darüber hinaus bestehe weiterhin die Möglichkeit, PCR-Tests, die außerhalb des Anwendungsbereichs der TestV geleistet werden, dem Patienten nach freier Preisbildung in Rechnung zu stellen. |
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