Gesundheitspolitik

Neuer Leitfaden zur Grippeimpfung

ks/jb | Der zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband ausgehandelte Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutz­impfungen in der Regelversorgung ist jetzt vollständig unterzeichnet und veröffentlicht. Zudem hat der DAV einen Leit­faden zur Abrechnung erstellt. Mithilfe konkreter Handlungsempfehlungen und eines Bedruckungsbeispiels für den Sonderbeleg soll die Vergütung der Leistung möglichst genau und einfach abgerechnet werden können.

Bekanntlich erhalten Apotheken für die Impfleistung und Dokumentation pro Person 7,60 Euro. Dazu kommen für Nebenleistungen, u. a. für die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und zum Ausgleich anfallender Verwürfe sowie je Dosis der Apothekeneinkaufspreis zzgl. Umsatzsteuer und für die Beschaffung des Impfstoffes 1,00 Euro. Abgerechnet wird zunächst per Sonderbeleg, ab der Saison 2023/24 dann elektronisch. Dabei muss für jede Impfung ein Sonderbeleg gedruckt werden.

Vertrag und Leitfaden stellen laut DAV die jeweiligen Landesapothekerverbände zur Verfügung. |

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