Gesundheitspolitik

Daten besser nutzen!

Wie steht es um das Gesundheitsdatennutzungsgesetz?

ks | Gesundheitsdaten sollen nicht nur in der unmittelbaren Versorgung besser ausgetauscht werden – sie sollen auch wissenschaftlich besser genutzt werden können. So plant es sowohl die EU-Kommission für ihren künftigen Europäischen Gesundheitsdatenraum als auch die deutsche Politik in einem noch zu schaffenden Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Nicht zuletzt der Pharmabranche ist daran gelegen, dass es mit dem Vorhaben vorangeht. Auch die Länder machen jetzt Druck.

Im Bereich der Digitalisierung haben sich die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag einige Ziele gesetzt. U. a. soll ein „Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO“ auf den Weg gebracht und eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur aufgebaut werden. Parallel will die Europäische Kommission den European Health Data Space (EHDS) auf den Weg bringen, einen Verordnungsentwurf hat sie in diesem Jahr bereits vorgelegt. Darin sind zwei Nutzungsarten für die europäischen Gesundheitsdaten vorgesehen: Die primäre dient vor allem den Patienten, die Zugang zu ihren eigenen Daten in eigener Kontrolle haben und für die Versorgung nutzen können sollen – etwa für elektronische Patientenkurzakten oder Rezepte. Die Sekundärnutzung soll die Forschung, aber auch die Politikgestaltung unterstützen. Die Herausforderung ist nun, hier einen gemeinsamen Standard für die Erhebung und Verarbeitung dieser sensiblen Daten zu etablieren.

Noch gibt es keinen Entwurf für das Gesetz – doch der Bundesrat macht nun Druck. Am vergangenen Freitag stand ein Entschließungsantrag zum Thema auf der Tagesordnung der Länderkammer. Eingebracht hat ihn Baden-Württemberg – nun soll er in den zuständigen Ausschüssen beraten werden. Der Antrag will damit die Digitalisierungsprozesse im Gesundheitswesen vorantreiben – man stehe vor einem „Paradigmenwechsel in der Gesundheitsdatennutzung“, heißt es darin. Um diesen zu beschleunigen, bittet der Bundesrat, das Gesundheitsdatennutzungs­gesetz alsbald vorzulegen und dabei einige Punkte zu berücksichtigen. Unter anderem sei die Gesundheitsdateninfrastruktur „schnell, vernetzt und dezentral auszubauen, damit vorhandene Daten über Sektorengrenzen hinweg genutzt werden können“. Die Telematik­infrastruktur (TI) müsse entsprechend ausgebaut und für den EHDS ertüchtigt werden. Der Zugang zu Gesundheitsdaten soll auch der Gesundheitswirtschaft offenstehen. „Durch von der Industrie entwickelte Innovationen kann die Versorgung verbessert und somit zum Gemeinwohl beigetragen werden.“

Das ist ganz im Sinne der Unternehmen. Ebenfalls in der vergangenen Woche hat auch der Bundes­verband der Arzneimittel-Hersteller ein Positionspapier zur Gesundheitsdatennutzung vorgelegt. Darin stellt er klar, dass auch seine Branche partizipieren will. Neben klinischen Daten künftig auf zusätz­liche Daten zurückgreifen zu können, helfe, Produkte kontinuierlich und vor allem schneller zu verbessern und dem Patienten zur Ver­fügung zu stellen. Und er lässt keinen Zweifel: Ein vertrauenswürdiger Umgang mit Daten zähle zum Selbstverständnis der Hersteller. |

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