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Gesundheitspolitik
Pflegeverband warnt vor Testlücke
Wer finanziert Tests ab März?
Das Problem: Bis zum 7. April 2023 gilt nach dem Infektionsschutzgesetz eine Testpflicht für alle Personen, die Pflegeheime betreten wollen. Bürgertests, die diesem Personenkreis nach der jüngsten Änderung der Testverordnung vorerst weiter offenstehen, sollen aber nur noch bis Ende Februar 2023 vom Bund bezahlt werden. „Bis April bestellen, aber nur bis Februar zahlen – so geht es nicht“, betont Verbandspräsident Thomas Greiner. Wer solle die Tests ab März bezahlen? Die Eigenbeiträge der Pflegebedürftigen stiegen ohnehin – und die Heime müssten schon die gestiegenen Energie-, Lebensmittel- und Personalkosten schultern. Greiner: „Die Ampel-Regierung muss das Problem schnell lösen und die Testlücke schließen: Der Bundesgesundheitsminister muss dem Bundesfinanzminister klar machen, dass die Gesundheit der Pflegebedürftigen kein Sparposten ist. Die Unternehmen brauchen Planbarkeit und die Pflegebedürftigen müssen geschützt werden.“ |
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