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Gesundheitspolitik
Lauterbach will Revolution
Regierungskommission legt Krankenhauskonzept vor
Die Vorschläge dazu wurden von der 17-köpfigen „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ erarbeitet. Ziel ist, heißt es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums, dass die Behandlung von Patienten in Krankenhäusern „künftig mehr nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Kriterien“ erfolgt. Dafür sollen die Kliniken nach drei neuen Kriterien honoriert werden: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen.
Mit der Vergütung von Vorhalteleistungen soll die Bedeutung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge unterstrichen und der wirtschaftliche Druck von ihnen genommen werden. Die Regierungskommission empfiehlt, künftig einen festen Betrag als Vorhaltekosten zu definieren, den Krankenhäuser – je nach ihrer Zuordnung in eine der drei ebenfalls neu geplanten Versorgungsstufen – erhalten. Die Unterteilung erfolgt dabei in Krankenhäuser der Grundversorgung, der Regel- und Schwerpunktversorgung sowie der Maximalversorgung. Darüber hinaus soll es definierte Leistungsgruppen geben; dadurch sollen Krankenhäuser bestimmte Behandlungen nur noch abrechnen können, wenn dafür z. B. die personelle und technische Ausstattung vorhanden ist.
Bei der Vorstellung der Vorschläge vergangenen Dienstag sprach Lauterbach von einer „Revolution“. Ob es so weit kommt, ist indes fraglich. Denn aus den Bundesländern kommen kritische Stimmen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und sein nordrhein-westfälischer Kollege Karl Laumann haben bereits ihren Widerstand angekündigt und betonen, dass die Krankenhausplanung Ländersache sei. Lauterbach wird viel Geschick aufwenden müssen, damit aus seiner „Revolution“ nicht am Ende ein „Reförmchen“ wird. |
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