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Wirtschaft
DRV Bund: Befreiung nur noch online
cha | Bekanntlich müssen angestellte Apotheker, die Mitglied eines Versorgungswerks sind, bei jedem Wechsel des Arbeitgebers oder des Aufgabengebiets einen neuen Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) stellen. Ab 1. Januar 2023 muss dies online erfolgen, die bisherigen Papieranträge werden dann von der DRV Bund nicht mehr akzeptiert. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV). Hintergrund sei der Wille des Bundesgesetzgebers, mittelfristig alle Verfahren im Bereich der sozialen Sicherung vollständig elektronisch abzubilden. Man erhoffe sich davon unter anderem eine spürbare Beschleunigung des Verfahrens. „Ihr berufsständisches Versorgungswerk stellt Ihnen als abhängig beschäftigtes Mitglied ein elektronisches Antragsformular auf seiner Website und/oder in seinem Mitgliederportal (soweit vorhanden) zur Verfügung“, heißt es. Der Befreiungsbescheid oder eine Ablehnung des Antrags erfolge wie bisher von der DRV Bund in schriftlicher Form. Für weitere Hinweise wird auf die Websites des jeweiligen Versorgungswerkes und der ABV unter https://abv.de verwiesen. |
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