- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 23/2022
- Kein verbindlicher ...
DAZ aktuell
Kein verbindlicher Zeitplan
E-Rezept für PKV-Versicherte
Ab dem 1. September müssen Apotheken bundesweit bereit sein, elektronische Rezepte anzunehmen. Und nach und nach werden diese Rezepte wohl auch ankommen. Bleibt man beim aktuellen Stand, sollen ab 1. Dezember E-Rezepte in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein Pflicht werden und weitere sechs Bundesländer die Einführung sukzessive voranbringen. In 2023 sollen die übrigen acht Bundesländer folgen – und damit die bundesweite Nutzung des E-Rezepts. Allerdings betrifft dies nur GKV-Rezepte.
Auf Nachfrage der DAZ hat der Verband der privaten Krankenversicherungen erklärt, dass die Einführung des E-Rezepts auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) stehe. Die ersten PKV-Unternehmen wollen einem Sprecher zufolge Ende 2022, Anfang 2023 mit einer ePA 2.0 mit erweiterten Funktionen – etwa dem Impf- und Mutterpass – einsteigen. In diesem Zusammenhang werde den Versicherten dann voraussichtlich auch die Nutzung des E-Rezepts angeboten werden können. Einen verbindlich definierten Zeitraum gebe es dabei indes nicht. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.