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DAZ aktuell
Substitution von Biosimilars
Laut AG Pro Biosimilars unnötig
Im Sommer 2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft getreten. Drei Jahre später soll nun eine seiner Neuregelungen wirksam werden: die automatische Substitution von Biosimilars in Apotheken. In dieser Zeit sollte die Marktentwicklung beobachtet werden. Dies hat die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars getan und kam nun zu dem Schluss, dass eine automatische Substitution bei Biosimilars nicht mehr nötig sei. Hierfür wurden drei Punkten genannt:
- Der Versorgungsanteil von Biosimilars macht bei den Wirkstoffen, für die es sie gibt, schon durchschnittlich zwei Drittel aus.
- Die Einsparungen liegen bereits bei mehr als vier Milliarden Euro.
- Kostensenkende Rabattverträge betreffen bereits rund 90 Prozent aller abgegebenen Biosimilars.
Weitere Einsparungen sind laut dem stellvertretenden Vorsitzenden von Pro Biosimilars, Dr. Christopher Kirsch, nur zulasten der Versorgungssicherheit möglich. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Lehren aus der Generika-Substitution infolge von Rabattverträgen. |
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