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DAZ aktuell
Verlängerung wieder vom Tisch
Erleichterte Abgaberegeln
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat nochmals Hand angelegt an seine Formulierungshilfe für einen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen gegen COVID-19“. Und einige der Anfang vergangener Woche bekannt gewordenen Vorschläge sind in der neuen Fassung wieder gestrichen. Unter anderem war angedacht, einige der Pandemie-Sonderregeln sowie deren Ermächtigungsgrundlage zu verlängern. Das sollte auch die für die Apotheken wichtige SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung betreffen. Doch davon ist das BMG wieder abgerückt. Eine solche Verlängerung findet sich in der neuen Vorlage nicht mehr. Damit bleibt es vorerst dabei, dass die Verordnung nach ihrer jüngsten Verlängerung zum 25. November 2022 ausläuft. Dasselbe gilt für die Monoklonale Antikörper-Verordnung sowie die Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung. Letztere regelt unter anderem, dass die Werbung für die Durchführung von Coronatests abweichend von den Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes möglich ist. |
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