- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 28/2022
- Gratis, für 3 Euro oder ...
DAZ aktuell
Gratis, für 3 Euro oder zum vollen Preis?
ABDA hat Handlungshilfe zur Durchführung von Tests auf SARS-CoV-2 aktualisiert
Laut der Handlungsanweisung dürfen sich seit 30. Juni nur noch die folgenden asymptomatischen Personengruppen in Apotheken auf Staatskosten testen lassen:
- Kinder < 5 Jahre,
- Personen mit einer medizinischen Kontraindikation für eine COVID-19-Impfung zum Zeitpunkt der Testung oder in den drei Monaten zuvor, insbesondere Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel,
- Teilnehmer von klinischen Studien zur Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen innerhalb von drei Monaten bis zur Testung,
- Personen, die einen Test zur Aufhebung der Absonderung nach nachgewiesener COVID-19-Infektion benötigen,
- Personen, die mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person in einem Haushalt leben,
- Besucher, Behandelte oder Bewohner von Einrichtungen und Unternehmen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 TestV,
- Leistungsberechtigte nach § 29 SGB IX, die eine oder mehrere Personen im Rahmen des persönlichen Budgets beschäftigen, sowie diese beschäftigten Personen,
- Pflegepersonen gemäß § 19 SGB XI, die Pflegebedürftige nicht erwerbsmäßig in ihrer häuslichen Umgebung pflegen.
Zu einer Zahlung von 3 Euro Eigenbeteiligung ist laut ABDA verpflichtet,
- wer am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen möchte,
- wer plant, eine Person ab einem Alter von 60 Jahren oder einen Risikopatienten zu besuchen und
- wer die Corona-WarnApp des Robert Koch-Instituts nutzt und darüber eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten hat.
Alle anderen Personen müssen ihre Tests in der Apotheke voll bezahlen.
Sowohl für Gratis-Tests als auf für die ermäßigten müssen Nachweise in der Apotheke vorgelegt werden. Welche dies sind, steht in der Handlungshilfe der ABDA. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.