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Nächste Finanzreform im Blick
Verbände werden zu Sparplänen angehört / Expertenkommission für künftige Reform geplant
Die Sparpläne des BMG haben nicht nur Apotheker, Pharmaindustrie, Ärzte und Zahnärzte sowie Krankenkassen in Wallung gebracht – auch im Bundeskabinett gibt es nicht nur Begeisterung für die Vorlage. Doch diese Kritik hat bislang nicht zu Nachjustierungen geführt. Am vergangenen Freitag leitete das BMG seinen Entwurf den Ländern und Verbänden zur Anhörung zu – und zwar exakt in der bekannten Fassung vom 30. Juni.
Ziel des Gesetzes ist, mit einer „umfassenden Struktur- und Finanzreform“ das für das Jahr 2023 erwartete 17-Milliarden-Euro-Defizit der Krankenkassen auszugleichen. Dazu erklärte Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Deshalb müssen alle Beteiligten einen Beitrag zu deren Stabilisierung leisten. Mit diesem Gesetzentwurf verbinden wir den Anspruch langfristiger Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen.“ Lauterbach freut sich vor allem, dass es keine Abstriche in der Versorgung geben werde: „Leistungskürzungen bleiben ausgeschlossen.“ Dafür soll es u. a. neue Vorgaben zur Preisbildung patentgeschützter Arzneien geben (siehe S. 12). Zudem sollen die Regeln bei der Vergabe von Arztterminen korrigiert und die Bezahlung der Pflege in den Krankenhäusern präzisiert werden. Darüber hinaus hält das BMG an der zweijährigen Erhöhung des Kassenabschlags auf 2 Euro und der 2-Milliarden-Euro-Solidarabgabe der Pharmaindustrie fest – dies dürfte doch eher als reine Sparmaßnahme denn als Strukturreform zu verbuchen sein.
Und so ist auch dem Minister bewusst, dass mittelfristige Lösungen für die angespannte Finanzlage der Kassen nötig sind. „Für die Ausarbeitung künftiger Finanzreformen werde ich deshalb eine Expertenkommission berufen.“ Was ihr genaues Aufgabengebiet sein soll, wird derzeit noch geklärt, im kommenden Frühjahr sollen Ergebnisse vorliegen. |
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