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Ankündigungen

Hier finden Sie Versammlungen von Apothekerkammern und -verbänden, ZL-Ringversuche, praktikumsbegl. Unterricht, u.ä.

Überregional

ZL: Blut-Ringversuch – letzte Möglichkeit 2022

Korrekte Blutmesswerte in der Apotheke
Die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt jeder Apotheke, einmal jährlich an einer externen Qualitätskontrolle, einem Ringversuch, teilzunehmen. Überprüft werden können folgende Parameter: Glucose (GLC), Cholesterin (CHOL), HDL-Cholesterin (HDL), Triglyceride (TG), Harnsäure (UA), Creatinin (Harn oder Serum) (Crea), (Mikro-)Albumin (Harn oder Serum) (Alb), Hämoglobin A1c (HbA1c), Hämoglobin (Hb), Alanin-Amino-Transferase (ALT/GPT), Aspartat-Amino-Trans­ferase (AST/GOT), Gamma-Glutamyl-Transferase (GGT), C-reaktives Protein (CRP/hs-CRP).

Bei Einhaltung der in der Rili-BÄK vorgegebenen Grenzwerte für beide Messwerte erhält die Apotheke ein entsprechendes Zertifikat mit einer einjährigen Gültigkeitsdauer.

Letzter Termin 2022

4. Blut-Ringversuch 2022 (September 2022)

  • Probenversand: 17. – 19.10.2022
  • Probeneingang in der Apotheke: bis zum 21.10.2022
  • Fristende für die Messwertabgabe: 28.10.2022
  • Ergebnismitteilung: bis zum 31.12.2022
  • Anmeldeschluss: 15.09.2022
  • Gültigkeitsdauer des Zertifikats bis 12/2023

Kosten: Anmeldung eines Gerätes: 55,- Euro, Anmeldung eines weiteren Gerätes (Zweitgerät): 27,50 Euro; im Preis pro Gerät ist jeweils die Überprüfung eines Parameters enthalten. Jeder weitere wird bei Accutrend® GC und Plus mit 4,- Euro, bei allen anderen mit 7,- Euro berechnet. Alle Geräte zur Bestimmung von HbA1c, hsCRP/ CRP oder Mikroalbumin (Harn) werden mit 85,- Euro berechnet, alle Angaben jeweils zzgl. MwSt.

Fortbildungspunkte: 8 Punkte/Team

Anmeldung und Info:
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker GmbH, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, www.zentrallabor.com

 

 

 

 

 

Rheinland-Pfalz

LAK: Ausbildungsbegleitende Unterrichtsveranstaltung im 3. Ausbildungsabschnitt

Die ausbildungsbegleitende Unterrichtsveranstaltung gemäß § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker während der praktischen Ausbildung der Studierenden der Pharmazie findet in einem Teilblock statt vom 5. bis 16. September 2022 im Seminarraum des Instituts für Pharmazie (00-112) der Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz, Staudingerweg 5, an allen Werktagen außer samstags von 8.15 Uhr bis 15.00 Uhr mit einer Mittagspause von einer Stunde.

Wer seine praktische Ausbildung in Rheinland-Pfalz ableistet oder den 3. Prüfungsabschnitt beim Landesprüfungsamt Rheinland-Pfalz ablegen muss, kann zu dieser Veranstaltung zugelassen werden. Sofern noch keine Anmeldung erfolgte, ist dies umgehend bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz mit dem Formular „Anmeldung als PharmazeutIn im Praktikum und zum be­gleitenden Unterricht“ unter www.lak-rlp.de/Ausbildung/Downloads nachzuholen.

Bei der Anmeldung ist in geeigneter Form nachzuweisen, dass die Prüfung nach dem 2. Ausbildungs­abschnitt schon bestanden wurde (z. B. durch Vorlage der Kopie des Zeugnisses). Der Nachweis kann notfalls zu Beginn der Unterrichtsveranstaltung nachgereicht werden.

Pharmazierat Peter Stahl, Präsident, Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

 

 

LAK: Aufforderung zur Anmeldung zur PKA-Prüfung im Winter 2022

Es wird gebeten, die Anmeldung zur Prüfung der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten im Winter 2022 bis spätestens Freitag, 9. September 2022, um 15.30 Uhr schriftlich vorzunehmen.

Verspätet eingehende Anmeldungen können zu einer Nichtzulassung mit allen sich daraus ergebenden Nachteilen führen.

Die Anmeldung soll auf dem Anmeldeformular der Landesapothekerkammer, erhältlich über die Kammergeschäftsstelle, durch die Auszubildenden selbst erfolgen.

Die Apothekenleiter sollen bitte die Auszubildenden schon jetzt auf diese Anmeldefrist hinweisen.

Zur Abschlussprüfung wird zuge­lassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Der Termin für die schriftliche Prüfung ist voraussichtlich November/Dezember 2022.

Der Anmeldung zur Prüfung sind beizufügen:

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (soweit ein Zwischenprüfungszeugnis nicht vorhanden ist, wird um Begründung gebeten, warum an der Zwischenprüfung nicht teilgenommen wurde);

2. das vorgeschriebene Berichtsheft (Ausbildungsnachweis), geführt bis zur Anmeldung (auch bei Wiederholern);

3. das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Berufsschule (wurde keine Berufsschule besucht, dann das Zeugnis der zuletzt besuchten sonstigen Schule);

4. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs gem. den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege;

5. gegebenenfalls weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise;

6. tabellarischer Lebenslauf, aus dem sich insbesondere auch der genaue Beginn der Ausbildungszeit, die Lehrapotheke und der Ausbilder ergeben;

7. Angabe, ob es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und falls ja, vor welcher Prüfungskommission die vorherige Prüfung abgelegt wurde.

Die unter 1 bis 7 aufgeführten Unterlagen sollten in einem außen mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Hefter eingereicht werden. Die Vorlage des Ausbildungsvertrages und des Zeugnisses des Ausbilders ist nicht erforderlich.

Die Prüflinge aus allen Berufsschulen senden ihre Anmeldung an:

Wissen: Isabel Christmann, Raiffeisen-Apotheke, Lindenallee 15, 57577 Hamm/Sieg.

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