- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 34/2022
- Verständnis für den ...
DAZ aktuell
Verständnis für den Schritt der KV
Apothekerverband Schleswig-Holstein erwartet mehr Rechtssicherheit beim E-Rezept
Auch aus Apothekensicht sei der Transport des Tokens via E-Mail problematisch. Denn dieser finde sich im Anhang als PDF, das die Mitarbeitenden öffnen müssten. So könne allerlei Schadsoftware auf die Apothekenrechner gelangen, wenn Kriminelle dieses Einfallstor ausnutzten, warnt AVSH-Geschäftsführer Zwenke. Die Anfragen an die Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen haben dem Geschäftsführer zufolge KV und Apothekerverband gemeinsam gestellt.
Sie wollten nicht nur wissen, ob es erlaubt ist, dass Praxen den Token auf diesem Weg an die Versicherten schicken, sondern fragten auch, ob Apotheken sie via E-Mail akzeptieren dürfen, entweder vom Patienten selbst oder direkt von der Praxis. Dazu erklärt die Datenschutzbeauftragte gegegenüber der DAZ: „Generell trifft die DSGVO die Verantwortlichen – das sind zunächst die Arztpraxen bei der Aushändigung der elektronischen Verordnung. Die Patientinnen und Patienten können dann selbst entscheiden, wie sie dies an die Apotheken übergeben.“ Die Apotheke müsse bei all ihren Verarbeitungen aber auch auf die DSGVO-Konformität achten. Beim Austausch des Token zwischen Praxis und Apotheke müsse dies Ende-zu-Ende-verschlüsselt durchgeführt werden. Davon unabhängig sei die Frage, wie mit einem vom Patienten an die Apotheke weitergeleiteten Code verfahren werden kann. „Dies läge meiner Meinung nach in der Verantwortung des Patienten und könnte dann auch von Apothekenseite bearbeitet werden“, so Hansen auf DAZ-Anfrage.
In Schleswig-Holstein droht dem E-Rezept nach Zwenkes Einschätzung ein eher schleppender Start – denn der Versand per E-Mail sei sehr beliebt gewesen: „Apotheken, die eine Praxis mit dieser Möglichkeit in der Nähe haben, dürften mindestens 90 bis 95 Prozent der empfangenen E-Rezepte per E-Mail bekommen haben“. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.