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Minijob: Was ändert sich ab Oktober?

Neue Grenzwerte

Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich die Minijob-Grenze auf 520 Euro, also um 70 Euro im Monat. Künftig wird sie sich dann dynamisch am gesetzlichen Mindestlohn orientieren: Sobald dieser weiter steigt, wird auch das Limit für die geringfügige Beschäftigung angehoben.
Foto: Fokussiert/AdobeStock

Wer im Minijob beschäftigt ist und den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro erhält, der kann zehn Stunden pro Woche arbeiten. „Beschäftigte bleiben im 520-Euro-Limit, wenn sie maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten“, so Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL). „Verdienen sie mehr als den Mindestlohn von 12 Euro, reduziert sich die Stundenzahl entsprechend.“

Übrigens: Steuerfreie Zuschläge oder Zuschläge für Feiertags- oder Nacht­arbeit zählen laut BVL bei der Verdienstgrenze nicht mit.

ADEXA-Mitglieder, die einen Minijob haben, können sich bei Fragen an die ADEXA-Rechtsberatung wenden, betont die Leiterin der gewerkschaftlichen Rechtsberatung, Minou Hansen. Neben dem Thema Arbeitszeit geht es hier oft auch um den Urlaubsanspruch sowie die Gehaltsfortzahlung an Feiertagen und bei Krankheit.

Darfs auch mal etwas mehr sein?

Die Jahresobergrenze für Minijobber ist auf 6240 Euro gestiegen (= 12 mal 520 Euro).

Doch gerade in der Vorweihnachtszeit kann es passieren, dass Minijobber mehr als 520 Euro im Monat verdienen. „Das ist kein Problem, wenn insgesamt im Arbeitsjahr im Schnitt die Verdienstgrenze für Minijobs eingehalten wird“, erläutert Jana Bauer.

Ein Beispiel: Eine Pharmaziestudierende jobbt ab Oktober 2022 ein Jahr lang für monatlich 400 Euro. Dann kann sie einige Monate auch mehr verdienen, weil sie die Grenze von 6240 Euro noch nicht ausgeschöpft hat.

„Sogar, wenn die Minijobberin normalerweise 520 Euro im Monat erhält, ist noch Spielraum über die 6240-Euro-Jahresgrenze hinaus drin“, erklärt Bauer die neuen Regeln. „Muss sie etwa wegen Mehrarbeit einspringen, kann sie maximal zwei Monate im Jahr jeweils 1040 Euro verdienen […]. So sind ausnahmsweise im Jahr 7280 Euro Verdienst möglich.“

Diese 1040-Euro-Monatsgrenze ist neu, so der BVL. Ein Beispiel für solch eine zulässige unvorhersehbare Überschreitung wäre Mehrarbeit, weil eine Kollegin krankheitsbedingt ausfällt.

4. Stufe im Gehaltstarifvertrag für Nordrhein

Zum 1. Oktober 2022 sind im Tarif­bereich Nordrhein die Tarifgehälter noch einmal angestiegen. Ein Beispiel: PKA im ersten Berufsjahr liegen damit jetzt bei 2076 Euro brutto im Monat. Eine weitere Gehaltserhöhung um 2,0 Prozent ist für den 1. Januar 2023 vereinbart.

Weitere Infos unter www.adexa-online.de/tv-nr-2022

Muss der Minijob-Verdienst in der Steuererklärung angegeben werden?

Nein, sagt Jana Bauer. Der Verdienst aus einem Minijob werde in der Regel pauschal versteuert und müsse deshalb nicht mehr in der Steuer­erklärung angegeben werden.

Hilfe bei der Einkommensteuer­erklärung bieten Lohnsteuerhilfe­vereine. Dort können sich Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner für einen sozial gestaffelten Mitglieds­beitrag beraten lassen. Die Steuer­profis prüfen auch den Einkommensteuerbescheid. Beratungsstellen der Mitgliedsvereine finden Sie auf der Homepage des Bundesver­bandes Lohnsteuerhilfevereine e. V. (www.bvl-verband.de). Ein Pluspunkt für ADEXA-Mitglieder: Sie können bei den meisten Mitglieds­vereinen ohne die Aufnahmegebühr Mitglied werden. |

Quelle

BVL. Minijobs attraktiver: Ab Oktober 70 Euro mehr im Monat steuerfrei, Pressemeldung vom 19. September 2022, www.bvl-verband.de/presse/pressemeldungen/detail/detail/minijobs-attraktiver-ab-oktober-70-euro-mehr-im-monat-steuerfrei

sjo

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