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Änderungen bei OTC-Analgetika

Neue Warnhinweise in Kraft

jb/ral | Am 1. November sind die Änderungen der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung in Kraft ge­treten. Neu aufgenommen wurde unter anderem Dexibuprofen. Neue Warnhinweise gibt es zudem für rezeptur- oder defekturmäßig hergestellte OTC-Analgetika.
Foto: benjaminnolte/AdobeStock

Anfang 2022 wurde neben Levodropropizin und Bilastin auch Dexibuprofen aus der Rezeptpflicht entlassen. Nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen fallen ab sofort unter den Anwendungsbereich der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung. Außerdem wurde der Wortlaut des auf Arzneimittelverpackungen anzubringenden Warnhinweises geändert. Rezeptur und Defekturarzneimittel mit Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon, Propyphenazon oder Dexibuprofen tragen nun den Warnhinweis: „Ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als von der Apothekerin oder vom Apotheker empfohlen!“ Auch für Fertigarzneimittel mit den genannten Wirkstoffen hat sich der Warnhinweis geändert.

Arzneimittelpackungen mit bisherigen Warnhinweisen haben zum Stichtag des Inkrafttretens eigentlich ihre Verkehrsfähigkeit verloren. Die Änderungsverordnung sieht jedoch eine einjährige Übergangsvorschrift für Defekturarzneimittel und OTC-­Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Dexibuprofen vor. Pharmazeutischen Unternehmen wurde für ihre Fertigarzneimittel eine zweijährige Übergangsfrist eingeräumt. |

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