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Aus den Ländern
Landesausschuss der Bayerischen Apothekerversorgung tagte
Laufende Versorgungsleistungen, Anwartschaften und Rentenpunkte sollen erhöht werden
Wesentliche Tagesordnungspunkte waren:
1. Geschäftsergebnisse und Jahresabschluss 2021
Das Geschäftsjahr 2021 zeichnete sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 durch folgende Zahlen aus (siehe Tab. 1).
Der Landesausschuss stimmte dem von der Bayerischen Versorgungskammer als Geschäftsführungsorgan aufgestellten und mit dem uneingeschränkten Testat der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehenen Jahresabschluss 2021 zu und schloss sich dem Lagebericht an. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.
Der Geschäftsbericht 2021 steht demnächst auf der Homepage des Versorgungswerks (www.bapv.de) im Downloadcenter unter Informationen zur Verfügung. Auf Anforderung erhalten die Mitglieder weiterhin ein Druckexemplar des Geschäftsberichts.
2021 | 2020 | |
---|---|---|
Anwartschaftsberechtigte | 31.712 Personen | 31.282 Personen |
Aktive Mitglieder | 27.571 Personen | 27.375 Personen |
Versorgungsempfänger | 13.179 Personen | 12.813 Personen |
Versorgungsaufwand insges. | 295,5 Mio. € | 285,7 Mio. € |
Beitragseinnahmen | 269,2 Mio. € | 256,5 Mio. € |
Kapitalanlagen (Buchwerte) | 9.600,3 Mio. € | 9.279,9 Mio. € |
Kapitalerträge | 415,6 Mio. € | 357,4 Mio. € |
Durchschnittsverzinsung (GdV) | 2,89% | 3,33% |
Versicherungstechn. Rückstellung | 9.652,1 Mio. € | 9.302,8 Mio. € |
Bilanzsumme | 9.730,8 Mio. € | 9.371,4 Mio. € |
Gesamtkostensatz | 1,81% | 1,94% |
2. Gewinnverwendung/Dynamisierung 2023/Auffüllung der Rücklage für künftige Leistungsverbesserungen
Der Landesausschuss hat beschlossen, zum 1. Januar 2023 alle laufenden Versorgungsleistungen, die für die Zeit bis zum 31. Dezember 2022 eingewiesen sind, um 1,5% sowie die Anwartschaften und Rentenpunkte, denen ein Rechnungszins von 2,5% zugrunde liegt, um 0,5% zu erhöhen. Die Anwartschaften im AV 1 und im AV 2 werden zum 1. Januar 2023 nicht dynamisiert.
Die Entwicklungen auf den Finanzmärkten sowie die derzeit rasant steigende Inflation stellen zentrale Themen dar, mit denen sich Geschäftsführung und Landesausschuss aktuell intensiv auseinandersetzen. Damit auch im nächsten Jahr Leistungsverbesserungen möglich sind, sollen – soweit es die wirtschaftliche Situation zulässt – entsprechende Mittel in die dafür vorgesehene Rücklage eingestellt werden.
3. Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung
Der Rentenbemessungsfaktor wurde vom Landesausschuss für das Jahr 2023 durch die Änderungssatzung auf – wie bisher – 1,0000 festgesetzt. Damit entspricht bei Ruhegeldeinweisung im Jahr 2023 ein im Finanzierungssystem seit 1. Januar 2015 erworbener Rentenpunkt einer Euro-Anwartschaft in Höhe von 1 Euro. Durch die Änderungssatzung wurde zudem die rechtliche Grundlage zur Durchführung virtueller Sitzungen geschaffen und Formerfordernisse im Rahmen der Gremienarbeit sowie im Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht durch Ersetzung der Schriftform durch die Textform erleichtert.
Die Aufsichtsbehörde muss die Satzungsänderung noch genehmigen.
Die Satzungsänderungen hinsichtlich der Einführung der virtuellen Sitzungen und der Ersetzung des Schriftformerfordernisses durch die Textform erforderten auch Anpassungen in der Geschäftsordnung. Redaktionelle Änderungen, Klarstellungen und Anpassungen an die aktuelle deutsche Rechtschreibung runden die Änderungen der Geschäftsordnung ab.
4. Wirtschaftsplanung
Der Landesausschuss billigte die von der Geschäftsführung aufgestellte Wirtschaftsplanung 2023.
5. Langfristige Steuerung des Finanzierungssystems
In Anbetracht der schon seit Längerem andauernden negativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten wurden im Landesausschuss die Beratungen über die Möglichkeiten der langfristigen Steuerung des Finanzierungssystems fortgesetzt und erste Lösungsansätze entwickelt. Die Geschäftsführung ist beauftragt, für das kommende Jahr entsprechende Umsetzungsschritte unabhängig vom Ob und Wie der Umsetzung vorzubereiten.
6. Ende der Amtsperiode
Die Amtsperiode des Landesausschusses läuft Ende des Jahres 2022 aus; die Neuberufung des Gremiums für die Amtsperiode 2023 bis 2026 wird derzeit vorbereitet.
Versorgungswerk im Internet und Kontaktaufnahme
Die Homepage des Versorgungswerks erreichen Sie unter der Internetseite www.bapv.de. E-Mails können Sie an die Adresse bapv@versorgungskammer.de richten.
Telefonisch erreichen Sie Ihr Versorgungswerk unter (0 89) 92 35-71 00, die Fax-Nr. lautet (0 89) 92 35-70 41.
Die Postanschrift des Versorgungswerks ist:
Bayerische Apothekerversorgung
Postfach 81 01 09
81901 München |
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