Gesundheitspolitik

21 Euro je Austausch

ABDA-Stellungnahme legt tatsächliche Kosten dar

cha | Der Referentenentwurf zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungs­verbesserungsgesetz (ALBVVG) sieht ein Honorar von 50 Cent für das Management von Lieferengpässen vor. Viel zu wenig, findet die ABDA, und fordert 21 Euro.

In ihrer Stellungnahme zum ALBVVG (s. auch S. 3) bezeichnet die ABDA den vorgesehenen Zuschlag von 50 Cent zzgl. Umsatzsteuer als unzureichend und fordert, in der Arzneimittelpreisverordnung und dem SGB V einen gesonderten Zuschlag wie folgt zu verankern: „§ 8a – Zuschlag bei Lieferengpässen: Ist das ärztlich verschriebene Arzneimittel nicht verfügbar, ist für die stattdessen erfolgte Abgabe je Arzneimittel ein Zuschlag in Höhe von 21,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Dies ist auf der ärztlichen Verschreibung oder im elektronischen Abgabedatensatz zu dokumentieren.“ Darüber hinaus solle in § 129 SGB V als Absatz 5b festgelegt werden, dass diese Vergütung in den Fällen zu berechnen sei, „in denen nach den Verträgen gemäß Absatz 2 und § 300 Absatz 3 dieses Gesetzes ein Sonderkennzeichen wegen Nichtverfügbarkeit des abzugebenden Arzneimittels auf der Verschreibung anzugeben ist“.

In der Begründung legt die ABDA dar, auf welchen Zahlen ihre Forderung beruht. So erfordere das Engpassmanagement in der Apotheke mindestens sechs Stunden pro Woche, was bei ca. 18.000 öffent­lichen Apotheken im Jahr einen Gesamtstundenaufwand von mehr als 5,62 Millionen Stunden bedeute. Das jeweilige Management sei pharmazeutische Aufgabe, sodass bei der Abschätzung der Kosten die Arbeitgebervollkosten für pharmazeutisches Personal (vor allem Apotheker und PTA, entsprechend ihren Beschäftigungsanteilen in den öffentlichen Apotheken) in Ansatz zu bringen seien – konkret angegeben werden 75,91 Euro/Stunde. Dies ergebe Kosten von ca. 425 Mio. Euro p. a., die auf die diversen Lieferengpässe „aufzuteilen“ seien. Im Bereich der GKV-Versorgung gebe es nach Zahlen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V. (DAPI) jährlich ungefähr 18 Millionen Fälle, in denen öffentliche Apotheken eines der Sonderkennzeichen nutzen, um eine letztlich durch Nichtverfügbarkeit des nach den Regelungen des Rahmenvertrages abzugebenden Arzneimittels bedingte Umstellung zu dokumen­tieren. Im Bereich der Versorgung von Selbstzahlern sei ergänzend von ungefähr 2 Millionen vergleichbaren Fällen auszugehen. |

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