Gesundheitspolitik

Ärztlicher oder apothekerlicher Rat

cha | Im Arzneimittel-Lieferengpass­bekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) soll bekanntlich der Pflichttext in der Arzneimittelwerbung „gendergerecht“ geändert werden. Statt „... fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ soll es zukünftig heißen „... fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“. In ihrer Stellungnahme zum ALBVVG lehnt die ABDA dies ab. Erforderlich sei es nicht, dass zu Risiken und Nebenwirkungen eine beliebige Person in der Apotheke angesprochen werde, heißt es in einer Pressemeldung. Entscheidend sei vielmehr, dass ein Apotheker oder eine Apothekerin kontaktiert werde. Dies decke sich mit den apothekenrechtlichen Vorgaben, wonach die Abgabeberatung zu Arzneimitteln grundsätzlich Apothekern zugewiesen werde und nur nach ausdrücklicher Festlegung durch den Apothekenleiter auch von anderen Angehörigen des pharmazeutischen Personals erbracht werden dürfe. Vorgeschlagen wird: „Zu Risiken und Neben­wirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.“ |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.