Gesundheitspolitik

Kommentar: Erbärmliche Argumentation

Dr. Christine Ahlheim

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kann es nicht lassen. Sobald es um Forderungen der Apotheker geht, die auch die Ärzte betreffen, grätscht sie sofort dazwischen. Aktuell sind es die erleichterten Abgaberegeln. Falls der Bundesrat erwartungsgemäß zustimmt, werden diese zunächst bis zum 31. Juli verlängert. Doch eine Verstetigung im Rahmen des Engpassgesetzes (ALBVVG) ist im Interesse aller Beteiligten – der Patienten, der Apotheker und der niedergelassenen Ärzte.

Dass die KBV hier dennoch querschießt, begründet sie damit, dass es zu Fehlern bei der Einnahme und einer Verschlech­terung der Compliance kommen könne. Diese Argumentation ist erbärmlich – sind es doch vor allem die Apotheker, die zur richtigen Einnahme beraten und die Compliance fördern.

Der wahre Grund dürfte sein, dass die KBV fürchtet, ihren Mitgliedern könnten infolge des Austauschs Regresse drohen. Das mag zwar berechtigt sein, aber warum redet sie hier nicht Klartext und fordert einen gesetzlichen Schutz davor? Stattdessen entsteht der Eindruck, dass ihr der Bezug zur ärztlichen Basis, die eine Verschärfung der Regeln ausbaden müsste, fehlt. Und sie zudem keine Gelegenheit auslassen will, den Apothekern ihre Kompetenz abzusprechen.

Dazu ins Bild passt die Forderung, dass die Apotheker die Ärzte selbst über kleine Ver­änderungen bei der Medikation (zwei Tabletten je 5 mg statt einer Tablette je 10 mg) informieren sollen. Dass ein viel beschäftigter Arzt keinerlei Interesse an einer solchen Information hat, sollte der KBV bekannt sein – aber welch schöne Gelegenheit, die Apo­theker zu schikanieren!

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