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Gesundheitspolitik
Elf Thesen für das E-Rezept
E-Rezept-Enthusiasten machen Vorschläge für die verpflichtende Umsetzung
Auf den letzten Metern der Thesen-Ausarbeitung sei die Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums dazwischengekommen, berichtete Ralf König, Vorsitzender der E-Rezept-Enthusiasten. Er persönlich findet sie gut und hätte sie in dieser Breite und Tiefe nicht erwartet, sagte der Apotheker. Sie bringe lose Enden zusammen und das Thema nach vorne. Er sei gespannt auf den Referentenentwurf.
Teilweise gehen die Pläne den Enthusiasten aber nicht weit genug. So wird in der ersten These zwar die Absicht begrüßt, das E-Rezept zum 1. Januar 2024 zu einem verbindlichen Standard in der Arzneimittelversorgung zu machen. Damit einhergehen müsse aber eine bundesweit verpflichtende Nutzung durch alle Heilberufsangehörigen.
In These zwei geht es um die Patienteninformation. „Das E-Rezept ist ein Beispiel für misslungene, ja nicht vorhandene Kommunikation“, meint König. Es brauche eine orchestrierte Kommunikation – und das nicht nur von den Leistungserbringern. Ab 1. Juli sollten auch die Kassen gründlich aufklären.
Zudem wollen die Enthusiasten die Verknüpfung des E-Rezepts mit dem elektronischen Medikationsplan und anderen TI-Anwendungen. Auch hier begrüßen sie die Ansätze in der Digitalisierungsstrategie. So erhielten etwa Apotheken umfassende Informationen für ihre Beratungsleistungen. Dass Daten überall zur Verfügung stehen, wenn es der Patient wünscht, ist für König ein „Höhepunkt“ der Strategie.
Als Alternative zum Ausdruck des E-Rezept-Tokens wünscht sich der Verein neue digitale Anzeigewege, z. B. auf den Displays der eGK-Lesegeräte, von wo die Patienten sie mit dem Smartphone scannen können.
Gefordert werden zudem neue digitale, patientenfreundliche Übertragungswege. Etwa über Apps anderer Anbieter. Dass laut Digitalstrategie E-Rezepte auch über Kassenapps empfangen werden können, sei ein Schritt in die richtige Richtung, aber reiche nicht.
Und wenn schon gedruckt werden müsse, dann bitte auf das rosa A5-Blankopapier der KV – bekannt von Überweisungen. Patienten erhielten so einen wertigen, vertrauten „Rezept“-Ausdruck.
Außerdem müsse die Identifizierung von Versicherten zur niedrigschwelligen Nutzung von TI-Anwendungen durch Apotheken auch auf ärztliche Betriebsstätten ausgeweitet werden – natürlich mit entsprechender Vergütung. Der aktuelle Authentifizierungsprozess blockiere das System.
Überdies setzt der Verein auf Belohnungen: „Für Heilberufsangehörige, Leistungserbringer und KVen bzw. KZVen, die sich für die frühzeitige Einführung des E-Rezepts einsetzen, sind Anreizsysteme zu implementieren“ – zeitlich befristet bis zur E-Rezept-Pflicht.
Retax-Sicherheit!
Auch sollen Mediziner keine finanziellen Nachteile durch Folge- und Mehrfachverordnungen haben, im Vergleich zur physischen Präsenz der Patienten in der Praxis. Weiterhin wichtig für die Enthusiasten: die Retaxationssicherheit für Apotheken und andere Leistungserbringer. So müsse das E-Rezept formale Fehler im Datensatz ausschließen und es dürften keine neuen Retaxationsmöglichkeiten im Vergleich zum Muster 16 geschaffen werden.
Die elfte These lautet: „Nutzerfreundlichkeit und Sicherheit vor Bürokratie“. Alle Thesen sind auf die Webseite der Enthusiasten „genagelt“ und sollen nun weiter diskutiert werden. |
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