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Gesundheitspolitik
COVID-Impfung: Schiedsstelle angerufen
DAV und GKV-Spitzenverband können sich nicht auf Vergütung einigen
Mit dem Ende Dezember 2022 verabschiedeten Gas- und Strompreisbremsengesetz hat die Ampelkoalition auch den Weg für die COVID-19-Impfungen als künftige GKV-Regelleistung geebnet. Ab dem 8. April 2023 wird Schluss sein mit der Finanzierung durch den Staat. Zugleich wurde Apotheken dauerhaft ermöglicht, gegen COVID-19 zu impfen.
Im Sozialgesetzbuch V (§ 132e Abs. 1a) wurde DAV und GKV-Spitzenverband aufgegeben, bis zum 1. April 2023 einen Vertrag zu schließen, der die Vergütung der Impfleistung (einschließlich Dokumentation) und deren Abrechnung regelt – und zwar sowohl für die COVID-19- als auch für die Grippeschutzimpfung. Gesetzlich festgelegt ist nur, dass die Apotheken für die Beschaffung der Impfstoffe 1 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Dosis erhalten. Können sich die Vertragspartner nicht bis zum Stichtag einigen, legt die Schiedsstelle den Vertragsinhalt fest.
Und so wird es nun kommen. Wie die ABDA mitteilte, sind die Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband am vergangenen Mittwoch gescheitert. Daher werde der DAV unverzüglich die Schiedsstelle anrufen.
28 Euro versus 10 Euro
Dass die Verhandlungen nicht einfach werden, war absehbar. Derzeit erhalten die Apotheken für eine COVID-19-Impfung 28 Euro vom Staat; am Wochenende sind es sogar 36 Euro und weitere Zuschläge gibt es bei Hausbesuchen. Die Vergütung der Ärzte sieht genauso aus. Für die Kassen sind diese Summen allerdings sicherlich keine Blaupause. Ihr Orientierungswert dürfte eher die mit dem DAV bereits für die Grippeimpfungen vereinbarte Vergütung sein. Und die liegt bei 10 Euro: 7,60 Euro für die Durchführung und Dokumentation der Impfung plus 2,40 Euro für Nebenleistungen wie die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien.
DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger hält den Kassen vor, keine Verantwortung für ihre Versicherten zu übernehmen, wenn sie sich weigerten, den Apotheken ein faires Honorar für die Impfungen zu zahlen. Welchen Betrag genau der DAV fordert, sagt Rüdinger nicht. Sie spricht lediglich von einer „leistungsgerechten Aufwandsentschädigung“ für die Apotheken. „Die Differenzen mit den Krankenkassen sind allerdings unüberbrückbar“.
Die Ärzte haben ein entsprechendes Problem. Allerdings gibt es hier keine zentralen Verhandlungen, sondern die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) müssen sich auf Landesebene mit den Kassen einigen. Auch hier war vergangene Woche noch kein erfolgreicher Vertragsabschluss bekannt. Das „Deutsche Ärzteblatt“ hatte bei den einzelnen KVen eine Abfrage gestartet. Demnach waren in Bayern die Verhandlungen ebenfalls schon für gescheitert erklärt worden. In anderen KV-Regionen liefen sie hingegen noch. Mancherorts hofft man noch auf eine Einigung bis zum 4. April. Anderenfalls werden auch hier Schiedsverfahren starten.
Sollten die Vereinbarungen zwischen KVen und Krankenkassen nicht zustande kommen, müssten die Patienten die Impfung auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) selbst bezahlen und die Rechnung anschließend bei ihrer Krankenkasse einreichen. Ob diese die Kosten dann erstattet, ist aber nicht gesagt.
Auch Apotheken werden wohl auf eine Zwischenlösung mit Selbstzahlern setzen müssen. |
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