Gesundheitspolitik

Dealerin aus Mitleid?

cha | Zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilte das Amtsgericht München eine Apothekerin, die verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept verkauft hatte. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung betrieb sie als Inhaberin einer Apotheke in Schwabing laut Staatsanwaltschaft von 2016 bis 2020 „einen gewinnbringenden Handel mit Doping- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“, um sich „eine laufende Einnahmequelle von einiger Dauer und nicht unerheblichem Umfang zu verschaffen“. Dagegen äußerte die Angeklagte, die sich mittlerweile im Ruhestand befindet, sie habe nur helfen wollen. Angefangen hat alles damit, dass sie der Ehefrau eines Kunden, der zuvor Testosteron auf Rezept bekommen hatte und es im Gefängnis nicht mehr erhielt, das Arzneimittel ohne Verordnung abgab. Einem anderen Kunden verkaufte sie dann Lyrica und Tilidin – ebenfalls ohne Rezept. Auf die Spur kam die Kripo der Apothekerin, weil Gespräche des Testosteron-Kunden, in denen er über den Verkauf von Dopingmitteln etc. in einer Apo­theke in München sprach, im Gefängnis angezapft wurden. |

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