Gesundheitspolitik

15 Euro je COVID-19-Impfung

Schiedsspruch ist Rückschritt für impfende Apotheken

ks | Die COVID-19-Impfung ist bereits seit Ostern eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch da der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband sich nicht bis zum 1. April 2023 über die Vergütung einigen konnten, wurde die Schiedsstelle angerufen. Seit 12. Mai liegt nun der Schiedsspruch vor.

Demnach erhalten Apotheken insgesamt bis zu 15,00 Euro für eine COVID-19-Schutzimpfung. Die Vergütung besteht aus drei Komponenten: 10 Euro gibt es für die Durchführung und Dokumentation (Nachweis im Impfausweis) der Schutzimpfung. Zudem bekommt die Apotheke für den Umgang mit Mehrdosenbehältnissen weitere 2,50 Euro. Eine dritte Vergütungskomponente in derselben Höhe ist für gegebenenfalls weiteren erforderlichen Aufwand vorgesehen, insbesondere COVID-19-spezifische Mehraufwände bei der Dokumentation. Zur Abrechnung der Impfungen gibt es in der Folge auch drei Sonderkennzeichen (SOK), die der DAV zur Verfügung stellen wird und die die Apotheke bei der Abrechnung angeben muss.

Für die impfenden Apotheken ist dies ein Rückschritt. Schließlich gab es zuvor 28 Euro für die COVID-19-Impfung, an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sogar 36 Euro. Auf der anderen Seite ist die Vergütung höher als die für Grippeschutzimpfungen.

DAV: Schiedsspruch ist unbefriedigend

Wie der DAV in einer Pressemit­teilung erklärt, war die bislang deutlich höhere Vergütung „dem erheblichen Aufwand bei der Logistik, bei der Aufbereitung der Impfdosen sowie bei den Aufklärungs- und Dokumentationspflichten geschuldet“. Für DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger ist das Ergebnis des Schiedsspruchs unbefriedigend: „Die Vergütung entspricht jener der Ärzte, obwohl diese das Impfen anders als die Apotheker an medizinisches Fachpersonal delegieren dürfen. Außerdem beziehen Ärzte Spritzen und Kanülen in der Regel kostenfrei, während die Apotheken dies aus dem nunmehr festgelegten Honorar bezahlen müssen.“

Laut DAV erfüllen rund 1600 Apotheken die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der COVID-19-Schutzimpfungen. Man wird nun sehen müssen, wie viele ihr Angebot unter den neuen Bedingungen aufrechterhalten werden. |

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