Wirtschaft

Auch Abbvie zieht vor Gericht

az | Nach Roche hat am vergangenen Mittwoch auch Abbvie Verfassungsbeschwerde gegen das zum Jahreswechsel in Kraft getretene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz erhoben. Das Unternehmen sieht mit dem Gesetz „seine in der Verfassung garantierten Rechte“ verletzt. Die Regelungen des Spargesetzes bewerte es „nicht nur als inno­vations- und standortfeindlich, sondern auch als Verletzung seiner in der Verfassung garantierten Rechte“, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. So verstößt es laut Abbvie beispielsweise gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz, wenn neue Medikamente mit wissenschaftlich begründetem gleichen Nutzen wie zugelassene Standardtherapien mindestens zehn Prozent weniger kosten müssten als diese.

Der Präsident des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller, Han Steutel, erklärte, der „juristische Gegenwind“ für das Gesetz überrasche ihn nicht. „Nachvollziehbare Wertungen“ seien ein „Verfassungsgebot“, hieß es in einer Pressemitteilung des Verbandes. „Berlin hat mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für Verwirrung gesorgt, Karlsruhe kann sie beheben“, so Steutel. |

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