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Gesundheitspolitik
Kommentar: Zeichen und Wunder
Apothekerkammern als Körperschaften öffentlichen Rechts dürfen ihre Mitglieder nicht zum kollektiven Ungehorsam aufrufen und sie auffordern die Apotheken am 14. Juni geschlossen zu halten und so gegen die Pflicht zur ständigen Dienstbereitschaft zu verstoßen. Möglich ist jedoch, zu versichern, dass sie die Füße stillhalten. Denn meist obliegt den Kammern auch die Überwachung der Dienstbereitschaft sowie die Ahnung von Verstößen.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Situationen, in denen sich Kolleg:innen, die sich schwer damit tun, auch mal Fünfe gerade sein zu lassen, so eine Positionierung ihrer Kammern gewünscht hätten. So wähnte sich vermutlich zu Beginn der Corona-Pandemie so mancher mit einem Bein im Gefängnis, weil in der Apotheke Desinfektionsmittel hergestellt wurden, bevor dies offiziell erlaubt war. Sehr korrekt zu sein ist nun mal unter Apotheker:innen sehr verbreitet und ja auch oft wichtig und richtig. Ein Statement der jeweiligen Kammer, keine Konsequenzen fürchten zu müssen, wäre hilfreich gewesen.
Doch es geschehen Zeichen und Wunder, offenbar ist die Lage ernst genug, dass eine Reihe von Kammern ihren Mitgliedern zugesichert hat, dass ihnen keine Strafen drohen, wenn sie sich am Protest beteiligen und ihre Apotheke am 14. Juni nicht öffnen. Wenn schon bei den Kammern wundersame Dinge passieren, gelingt das vielleicht an diesem Tag auch bei den Kolleg:innen draußen in den Apotheken: Und zwar in der Form, dass sie Geschlossenheit zeigen und Bedenken, der Nachbar könnte den Umsatz machen, über Bord werfen. Wenn nicht jetzt, wann dann?
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