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- AZ 27/2023
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Gesundheitspolitik
Sanitätshauschef klagt über ALBVVG
jb | Mit dem ALBVVG hat der Gesetzgeber beschlossen, bei bestimmten apothekenüblichen Hilfsmitteln von Apotheken keine Präqualifizierung mehr zu verlangen. Den Sanitätshäusern schmeckt das überhaupt nicht. Sie sehen sich benachteiligt. In einer Mitteilung tut Detlef Möller, Geschäftsführer Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG in Hamburg, seinen Unmut kund.
Die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung sei pure Klientelpolitik zulasten der Patient:innen, heißt es dort. Statt sich vor den Karren der Apothekerlobby spannen zu lassen, sollte die Politik in der Hilfsmittelversorgung endlich die bewährten Strukturen über die Sanitätshäuser sichern. Dass der Gesetzgeber nun aber sehenden Auges den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards zwischen Apotheken und Sanitätshäusern untergrabe und es auch noch Apothekerlobbyisten und Krankenkassen überlasse, selbst angeblich „apothekenübliche“ Hilfsmittel festzulegen, sei ein direkter Angriff auf die Versorgungsqualität, so Möller weiter. |
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