Gesundheitspolitik

Neue Finanzierungskonzepte gesucht

Gesundheitsminister der Länder stellen sich hinter die Forderungen der Apotheker

mik/jb | Am vergangenen Freitag stand im Bundesrat das Engpassgesetz (ALBVVG) zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung. Der Beschluss lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor, die Empfehlung der Fachausschüsse der Länderkammer lautete jedoch, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Die Länder haben einen anderen Weg gewählt, die Apothekerschaft bei ihrer Forderung nach mehr Honorar zu unterstützen.

Während die Apothekerschaft in den letzten Jahren in der Bundespolitik mit ihren Forderungen oft auf taube Ohren stieß, waren die Länder meist ein verlässlicher Unterstützer, wenn auch mit begrenztem Einfluss. Aus der Bundesrats-Stellungnahme zum ALBVVG griff der Gesetzgeber zumindest die Vorschläge zur Präqualifizierung und Nullretaxation auf. Die Forderung nach einer auskömmlichen Honorierung nach Jahren des Stillstands verhallten jedoch. Im ALBVVG-Verfahren beharrten die Länder nun nicht auf diesem Punkt – vermutlich auch, um die positiven Regelungen des Gesetzes nicht zu verzögern. Doch in den beiden Tagen vor der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause kamen die Gesundheits­minister:innen und -senator:innen der Bundesländer in Friedrichs­hafen zur Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zusammen. Dort fassten sie unter anderem einen Beschluss mit dem Titel „Sicherstellung der Arzneimittelversorgung durch Einführung neuer Finanzierungskonzepte für Apotheken“. Darin stellen sie zunächst fest: „Apotheken vor Ort tragen wesentlich zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bei.“ Sodann wird davor gewarnt, dass der „bereits seit Jahren andauernde kontinuierliche Rückgang der Apothekendichte“, wenn nichts geschehe, „negative Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, insbesondere in der Fläche, haben“ werde. Vor diesem Hintergrund wird sodann das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gebeten, zur „Sicherstellung der Finanzierung von Apotheken, die für die ordnungsgemäße Arzneimittel­versorgung notwendig sind“, auf eine „Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung hinzuwirken“. Das BMG soll demnach mit den Ländern „neue Finanzierungs­konzepte für Apotheken“ erarbeiten, die vor allem die Arzneimittelversorgung in der Fläche sicherstellen sollen.

ABDA: Wichtiges Signal

Die ABDA bezeichnete es als „wichtiges Signal“, dass sich die Bundesländer „erneut und geschlossen hinter unsere Forderungen stellen“. Die Länder hätten im Gegensatz zur Bundespolitik erkannt, „wie groß der Handlungsdruck inzwischen ist“, erklärte Präsidentin Gabriele Regina Overwiening laut Pressemitteilung. Sie hofft, dass Lauterbach die Botschaft der Länder annimmt. „Für die anstehenden Gespräche über unsere Honorar­erhöhungen erwarten wir, dass er ernst nimmt, wenn ein gesamter Versorgungszweig Warnsignale aussendet“, so Overwiening. Allerdings: Für die Bundespolitik sind die Beschlüsse der GMK lediglich Anregungen und nicht verbindlich.

Weitere Beschlüsse der GMK

Die GMK fasste überdies zahlreiche weitere Beschlüsse. Unter anderem zur Künstlichen Intelligenz in der Gesundheitsversorgung und zur Digitalisierung. Mit Blick auf die elektronische Patientenakte, bekräftigte der aktuelle GMK-Vorsitzende Manne Lucha: „Akzeptanz findet Digitalisierung bei den Menschen nur, wenn sie komfortabel und niedrigschwellig, also kinderleicht zu bedienen ist“. |

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