Gesundheitspolitik

Start verhalten und mit Missverständnissen

E-Rezepte sind seit 1. Juli mit der Versichertenkarte in der Apotheke abrufbar

jb | Seit dem 1. Juli steht nun offiziell der dritte Einlöseweg für das E-Rezept zur Verfügung: Neben dem Papierausdruck und der Nutzung der Gematik-App können Versicherte ihre elektronischen Verordnungen mithilfe ihrer Versicherungskarte (eGK) in der Apotheke abrufen lassen. Die Gematik und das Bundes­gesundheitsministerium setzen darauf, dass dadurch das E-Rezept an Akzeptanz gewinnt. Aktuell gibt es aber noch einige Missverständnisse – auch in den Apotheken.

Das E-Rezept wird mal wieder ausgerollt. Und diesmal nicht nur in Pilotregionen, sondern gleich bundesweit. Der Abruf mittels eGK soll dafür sorgen, dass sich elektronische Verordnungen endlich durchsetzen. Am 1. Juli fiel der Startschuss. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist überzeugt, dass das E-Rezept mit dem neuen Einlöseweg über die Ver­sichertenkarte praxistauglich und zum Standard wird. Die Frage ist nur wann? Denn schließlich waren vor allem bislang die Ärzte das Nadelöhr bei der Verbreitung der E-Rezepte, weil sie einfach keine ausgestellt haben. Nicht ganz 2,4 Millionen sind es bislang, im Nachbarland Österreich werden durchschnittlich mehr als 1 Million E-Rezepte pro Woche ausgestellt.

Foto: ABDA

Seit 1. Juli können E-Rezepte durch Stecken der eGK abgerufen werden.


Die Kassenärztlichen Vereinigungen versuchten jedoch gar nicht erst den Eindruck zu erwecken, dass sich das mit dem neuen Einlösweg ändern könnte. So ist laut Kassenärztlicher Vereinigung Berlin die Hälfte der Hauptstadt-Praxen technisch nicht in der Lage, ein E-Rezept über die Ver­sichertenkarte der Krankenkasse auszustellen. Das neue Verfahren sei zu kurzfristig und ohne ausreichend Testmöglichkeit eingeführt worden, heißt es. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung beklagt die fehlenden Tests. Dabei ändert sich für die Praxen gar nichts. Sie erstellen die E-Rezepte wie bisher unabhängig vom Ein­löseweg – sie können lediglich darauf verzichten, den Einlösecode auf Papier auszudrucken. Ein weiterer Einwand der KBV: Die Apotheken seien nicht bereit für das neue Verfahren. Von daher ist es wenig verwunderlich, dass die Menge der per eGK ab­gerufenen E-Rezepte seit dem Start überschaubar ist. Aber wenn Patient:innen mit diesem Wunsch in die Apotheke kommen scheint es mehrheitlich zu funktionieren. Das zeigt der Zwischenstand einer DAZ-Umfrage.

Doch nicht nur in der Ärzteschaft gibt es offenbar Missverständnisse, sondern auch bei Apotheken und Patient:innen. Die Gematik hat daher am vergangenen Donnerstag ein Factsheet veröffentlicht. Es ist im Newsroom der Gematik abrufbar.

Keine PIN für den Abruf

Dort wird u. a. erläutert, dass für den Abruf der E-Rezepte per eGK anders als bei der Nutzung der Gematik-App keine PIN erforderlich ist. Auch eine NFC-fähige Gesundheitskarte wird nicht benötigt. Damit Apotheken diesen neuen Einlöseweg anbieten können, braucht es jedoch ein Update der Apothekensoftware und ein Kartenterminal zum Einlesen der Gesundheitskarte am Handverkaufstisch. Die meisten Apotheken sollten das bis Ende Juli erfüllen. Wenn dann auch noch die Ärzte wollen, steht dem Rollout des E-Rezepts wirklich nichts mehr im Wege. |

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