Gesundheitspolitik

Immer weniger Coronamaßnahmen

ks/dpa | Ab dem heutigen Montag dürfen Corona-Teststellen keine Bürgertests zum „Freitesten“ nach einer SARS-CoV-2-Infektion mehr anbieten. Der nach der Coronavirus-Testverordnung anspruchsberechtigte Personenkreis für PoC-Tests auf Staatskosten schrumpft damit weiter. Allerdings fällt auch in immer mehr Bundesländern die Pflicht zur Absonderung nach festgestellter Infektion, sodass das Freitesten an Bedeutung verliert. Medizinisches Personal muss sich aber weiterhin vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit testen lassen. Gratis bleiben die Bürgertests bis 28. Februar u. a. auch für Besucher von Kliniken und Pflegeheimen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte am vergangenen Freitag zudem an, dass zum 2. Februar die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr fallen soll. Im Nahverkehr ist sie in vielen Bundesländern schon nicht mehr Pflicht. „Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen“, sagte Lauterbach. Die Krankheit dürfe durch diese Schritte aber nicht verharmlost werden.

Die Forderungen nach einem Ende der Maskenpflicht wurden zuletzt immer lauter. Nach dem Infektionsschutzgesetz sollte sie im Fern­verkehr bis zum 7. April gelten. |

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