Gesundheitspolitik

Hessen reformiert den Notdienst

25 km Abstand, keine Kreise

jb | Auch Hessen hat den Notdienst reformiert. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2024 greifen. Die Umstrukturierung des Notdienstes ist in vielen Kammer­bezirken ein Thema. 

Der klare Trend: weg von festen Kreisen hin zu einem gleichmäßigen Netz auf der Grundlage der Geodaten jeder Apotheke. Einige Kammern haben dies schon umgesetzt. Andere Kammern arbeiten daran. Auch in Hessen stand eine Notdienst­reform auf der Agenda der Ver­antwortlichen. Die Zahl der Notdienste war dort bislang sehr ungleichmäßig verteilt, berichtete Kammerpräsidentin Ursula Funke im Mai dieses Jahres gegenüber der AZ. In den großen Städten sind es weniger als 20 im Jahr, in ländlichen Gegenden wie beispielsweise in Nordhessen sind es teilweise über 100, im Einzelfall sogar über 200 Dienste in einem Jahr. So stelle die Notdienstbelastung häufig eine große Hürde für eine Nachfolgersuche dar, so Funke.

Foto: imago images/Jürgen Ritter

Digitale Planung und größerer Maximalabstand

Nun ist die Reform in trockenen Tüchern. Wie die Kammer per Rundschreiben an die Apothekenleiter:innen mitteilte, hat das zuständige Ministerium Ende Juli das Einvernehmen erteilt, die Notdienstplanung der öffentlichen Apotheken in Hessen weiterzuentwickeln und die Richtlinie der Kammer dementsprechend anzupassen.

Das betrifft zum einen die Umstellung auf die digitale Notdienstplanung, aber auch die Erhöhung der Entfernung zwischen den öffentlichen Apotheken von 20 auf 25 Straßenkilometer – mit Ausnahme der Städte Frankfurt am Main, Wiesbaden, Offenbach, Darmstadt und Kassel.

Laut Ursula Funke sollten diese Maßnahmen für viele Apotheken bedeuten, dass sie weniger Notdienste leisten müssen, wobei der Benefit umso größer ist, je mehr Notdienste bislang zu leisten waren. Das Ministerium möchte dann nach sechs Monaten evaluieren, ob diese Erleichterungen für die öffentlichen Apotheken die Interessen der Bevölkerung ausreichend berücksichtigen, so die Kammerpräsidentin.

Kreise werden zum 1. Januar 2024 aufgelöst

Konkret bedeutet das, dass in Hessen die Notdienstkreise zum 1. Januar 2024 aufgelöst werden und die Einteilung zum Notdienst dann per Software erfolgt. Die Vorbereitungen für den Einsatz der technischen Lösung laufen, dazu gehört auch die Einrichtung einer Portallösung für Notdiensttausche.

Im Laufe des Septembers will die Kammer die Apotheken informieren, wie sie im kommenden Jahr konkret zum Notdienst eingeteilt werden und wie sie das System nutzen können. |

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