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- AZ 33-34/2023
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Gesundheitspolitik
Kürzer geöffnet
Personalmangel: Viele reduzieren Öffnungszeiten
Viele Apotheken haben aber mittlerweile Probleme, für die gesamte Öffnungszeit ausreichend Personal bereitzustellen. Um für etwas Entlastung zu sorgen, haben einige Kammern die Mindestöffnungszeiten daher mittlerweile flexibilisiert oder gar verkürzt. Aktiv geworden sind beispielsweise Sachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein und Westfalen-Lippe, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen-Anhalt. So blieb zum Beispiel in Sachsen-Anhalt die Anzahl der Stunden, an denen Apotheken geöffnet haben müssen, gleich. Die Inhaber:innen sind aber freier darin festzulegen, zu welchen Tageszeiten sie dieser Pflicht zur Öffnung nachkommen. In anderen Bundesländern wurden die Mindestöffnungszeiten tatsächlich verkürzt.
Dass verkürzte Öffnungszeiten nicht nur an den Schreibtischen in den Kammergeschäftsstellen ein Thema sind, sondern auch in der Realität, zeigt das Ergebnis unserer nicht repräsentativen Umfrage.
Viele haben bereits reduziert
Der zufolge haben 33 Prozent der insgesamt 793 Teilnehmenden ihre Öffnungszeiten innerhalb des vergangenen Jahres verkürzt, 9 Prozent haben dies bereits vorher schon getan und beibehalten. 8 Prozent haben aktuell noch nicht verkürzt, haben es aber vor. 19 Prozent der Befragten haben immerhin schon mal darüber nachgedacht, die Öffnungszeiten zu verkürzen. Bei lediglich 32 Prozent spielt das Verkürzen der Öffnungszeiten derzeit keine Rolle.
Das Ergebnis deutet darauf hin, dass auch in Kammerbezirken, in denen die Mindestöffnungszeiten nicht erst kürzlich angepasst wurden, etliche Kolleg:innen ihre Öffnungszeiten an den Randzeiten zusammenstreichen – dann hat womöglich auch die Center-Apotheke nicht mehr bis 20 Uhr geöffnet – oder zu anderen Zeiten schließen. Letzteres ist auch dann möglich, wenn die Apotheke eigentlich laut Apothekenbetriebsordnung offen sein muss, sofern die Aufsichtsbehörde zustimmt. |
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