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Gesundheitspolitik
Antragsformular für TI-Pauschalen
ks | Seit Juli erhalten Apotheken statt Einmalzahlungen und monatlichen Betriebskostenpauschalen nur noch eine (höhere) monatliche TI-Pauschale vom Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (NNF). Für die Höhe der neuen TI-Pauschalen sind die Anzahl der in der Apotheke umgesetzten GKV-Rx-Packungen (wird automatisch vom NNF berechnet) und die Vollständigkeit der notwendigen Komponenten, Anwendungen und Dienste entscheidend.
Um die Vollständigkeit der notwendigen Komponenten, Anwendungen und Dienste nachzuweisen, reicht eine Selbsterklärung gegenüber dem NNF aus. Dafür hat der NNF am 22. August in seinem Portal ein neues TI-Nachweisverfahren bereitgestellt. Laut NNF sind in dem neuen digitalen Antragsformular die Komponenten, Anwendungen und Dienste hinterlegt, die aus bereits gestellten Anträgen bekannt sind.
Neben den Anwendungen für die elektronische Patientenakte (PTV4- und PTV5-Update) müssen die Apotheken zum 1. April 2024 auch KIM (Kommunikation im Medizinwesen) nachweisen. Hier erarbeitet der NNF nach eigenen Angaben derzeit einen anwenderfreundlichen Weg, die KIM-Adresse zu übermitteln. |
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