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- AZ 38/2023
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Planlos trotz „Plan“
Die Tinte unter dem als Engpassgesetz bekannten ALBVVG ist kaum getrocknet, da legt das Bundesgesundheitsministerium in puncto Engpassbekämpfung bereits nach – mit einem Fünf-Punkte-Plan. Man kann ihn wohl mit Fug und Recht als Eingeständnis des Scheiterns des ALBVVG werten. Denn alles, was heute zum Thema Engpässe bekannt ist, wusste man auch schon, als an dem Gesetz gefeilt wurde, und hätte es berücksichtigen können. Dass so schnell nachgelegt wird, zeigt ganz klar: Das Engpassgesetz reicht nicht. Wird es der Fünf-Punkte-Plan rausreißen? Wohl nicht. Eigentlich verdient das Papier die Bezeichnung „Plan“ nicht. Denn den Apothekern endlich die seit Langem geforderten Freiheiten beim Handling der Engpässe zuzugestehen, ist erfreulich, ändert aber am Grundproblem nichts. Zumal dieser Mehraufwand weiterhin unzureichend vergütet bleibt und von den Apotheken kaum zu stemmen ist. Auch sich im Rahmen einer „High-Level-Gruppe“ wöchentlich über den aktuellen Stand auszutauschen und gegebenenfalls schnell über Maßnahmen, wie Importe zu entscheiden, schadet nichts. Bringt aber auch keine nachhaltige Lösung. Und Eltern den grundsätzlich richtigen Rat zu erteilen von Hamsterkäufen abzusehen, als Teil eines Plans zur Versorgungssicherheit zu verkaufen, zeugt von großer Ratlosigkeit. Aber statt diese zuzugeben, geht der Minister zur Attacke über. Ganz nach dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“ wirft er der Apothekerschaft vor, Mütter und Kinder mit den Warnungen vor Engpässen zu verunsichern, um die eigenen Honorarforderungen durchzusetzen. Nach einem echten Plan klingt das nicht.
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