Gesundheitspolitik

BIPAM statt BZgA

Lauterbach will Prävention stärken – mit Apotheken?

ks | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Vorbeugemedizin voranbringen. Das betonte er kürzlich schon auf dem Deutschen Apothekertag (DAT). Vergangene Woche gab er den Startschuss für den Aufbau eines neuen Bundesinstituts, das sich ab 2025 um die Vermeidung nicht übertragbarer Erkrankungen kümmern soll.

Das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) soll insbesondere die Aufgabe haben, Daten zusammenzutragen, Maßnahmen zu entwickeln und eine evidenzbasierte Gesundheitskommunikation auf die Beine zu stellen. Zunächst werden Krebs, Demenz und Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Fokus stehen, wie Lauterbach vergangenen Mittwoch erklärte. Denn diese Erkrankungen seien für 75% der Todes­fälle verantwortlich. Und bislang konzentriere sich das Gesundheitssystem zu sehr auf die kurative Medizin, so der Minister. Dafür werde sehr viel Geld ausgegeben – dennoch sei die Lebenserwartung nur Durchschnitt. Mehr wirksame Vorbeugung soll das ändern.

Ganz neu aus dem Boden gestampft wird das BIPAM aber nicht. Schon im Ampel-Koalitionsvertrag ist zu lesen, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in einem „Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit am Bundesministerium für Gesundheit“ aufgeht, „in dem die Aktivitäten im Public-Health Bereich, die Vernetzung des ÖGD und die Gesundheitskommunikation des Bundes angesiedelt sind“. Nun ist klar: Die BZgA wird ins BIPAM überführt. Zudem gibt das Robert-Koch-Institut einen Teil seiner bislang „miterledigten“ Aufgaben ans BIPAM ab. Es soll sich künftig ganz auf die Abwehr von Infek­tionskrankheiten konzentrieren. Zum Errichtungsbeauftragten des BIPAM wurde der ehemalige Leiter des Kölner Gesundheits­amtes Johannes Nießen ernannt.

Lauterbach betonte, dass die Neuaufstellung der Institute eine notwendige, aber noch keine hinreichende Voraussetzung für eine bessere Vorsorgemedizin sei. Nötig seien weitere Gesetze. Und ein „sehr wichtiges“ sei bereits in Planung: Es soll sich der besseren Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen widmen. Lauterbach sprach von einem „offensiven Gesetz“. Damit dieses griffig und operativ umsetzbar werden könne, müsse es aber in einem eigenen Institut vorbereitet werden. Diese Gesetzespläne hatte Lauterbach schon auf dem DAT erwähnt. In seiner Rede hatte er mehrfach die hohe Qualifikation der Berufsgruppe betont – und dass diese besser eingesetzt werden müsse. Auch im Rahmen dieses geplanten Gesetzes könne er sich „eine aktive Rolle der Apotheken vorstellen“. Wie schnell dieses Gesetz nun wirklich kommt, bleibt nun abzuwarten. |

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