Gesundheitspolitik

Erfolgreich zugewiesen

Zyto-E-Rezept ausgestellt und abgerechnet

jb | Die E-Rezept-Roadmap der Gematik sieht neben den verpflichtenden Terminen für die E-Rezept-Nutzung, zum Beispiel 2024 für Rx auf GKV-Kosten, für bestimmte Anwendungsfälle auch eine freiwillige Nutzung vor. Dazu zählt unter anderem die Direktzuweisung von Zyto­statika-Verordnungen. Für letztere ist es nun gelungen, den Prozess erstmalig erfolgreich zu durchlaufen.

Bei Zytostatika-Verordnungen ist es bekanntermaßen ausnahmsweise zulässig, dass Praxen die Verordnungen direkt an die Apotheke zuweisen, ohne dass der Versicherte es jemals in den Händen gehabt hätte. Der Ablauf ist im Workflow 169 der Gematik definiert.

Laut einer Mitteilung des Rechenzentrums Dr. Güldener hat nun erstmals ein Rezept für eine Direktzuweisung nach eben diesem Gematik-Workflow den vollständigen Prozess von der Erstellung bis zur Verarbeitung im Abrechnungszentrum erfolgreich durchlaufen. Neben dem Rechenzentrum waren das Uniklinikum Münster und der Softwareanbieter RedMedical an dem Pilotversuch beteiligt.

Der Workflow ermögliche es, den Ärztinnen und Ärzten, die jeweiligen E-Rezeptdaten in einer für Ärzte bereitgestellten Oberfläche aufzurufen, um sie zu prüfen und zu signieren. Im Anschluss werden die Daten direkt an den Fachdienst der Gematik übermittelt und prozessiert, heißt es. Die Taxierungssoftware ZytoTax rufe diese dann im E-Rezept-Fachdienst ab und die Apotheke könne das empfangene E-Rezept taxieren.

FAM und Rezepturen möglich

Abschließend werde der Abrechnungsdatensatz, nach der Signatur durch den Apotheker oder die Apothekerin, ans Rechenzentrum übermittelt. Im Pilotversuch sei zunächst ein Rezept für Fertigarzneimittel erstellt worden, es könnten aber auch komplexere Medikationen wie individuelle Herstellungen automatisiert via Schnittstelle aus den jeweiligen Programmen übertragen werden. Diese Rezepte könnten ebenfalls den Prozess innerhalb des Gematik-Workflow 169 durchlaufen. |

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